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Politik: Radar-Opfer: Daten zur NVA fehlen

Die Entschädigung von vermutlich röntgenverstrahlten Radartechnikern der früheren Nationalen Volksarmee (NVA) gestaltet sich offensichtlich schwieriger als erwartet. Während die bei Radarstrahlung entstehende gefährliche Röntgenstrahlung bei der Bundeswehr in den 60er und 70er Jahren zumindest gelegentlich gemessen wurde, gibt es für die NVA keinerlei Messdaten.

Die Entschädigung von vermutlich röntgenverstrahlten Radartechnikern der früheren Nationalen Volksarmee (NVA) gestaltet sich offensichtlich schwieriger als erwartet. Während die bei Radarstrahlung entstehende gefährliche Röntgenstrahlung bei der Bundeswehr in den 60er und 70er Jahren zumindest gelegentlich gemessen wurde, gibt es für die NVA keinerlei Messdaten.

Der im Bundesverteidigungsministerium angesiedelte Arbeitsstab, der die Arbeitsplatzverhältnisse der Armeen West und Ost aufklären soll, sucht nach entsprechenden Datensammlungen der NVA. Zwar gebe es Zahlen aus den Arbeitsgebieten Atomsicherheit und Störstrahler, allerdings bezögen diese sich ausschließlich auf den zivilen und medizinischen, nicht aber auf den militärischen Bereich. Die Wehrbereichsverwaltung VII in Strausberg bietet besorgten früheren NVA-Angehörigen eine Anlaufstelle.

Denn wie bei der Bundeswehr sind die Zuständigkeiten verwirrend. Einstige NVA-Wehrpflichtige, die glauben, durch Röntgenstrahlung erkrankt zu sein, müssen sich an die Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherungen wenden. Frühere Zeit- und Berufssoldaten werden von Strausberg betreut. Anders als Ex-Bundeswehrsoldaten werden frühere NVA-Angehörige nicht nach dem Soldatenversorgungsgesetz behandelt.

Das Ministerium, das seine Recherche über die Arbeitsplatzverhältnisse im März abschließen will, betont, dass diese Ergebnisse keinesfalls Einzelfallprüfungen ersetzten. So würden je nach Radaranlage Fallgruppen gebildet, um die Techniker entsprechend einzuteilen und zu entschädigen. Bis heute muss ein Geschädigter, dessen Erkrankung von der Bundeswehr als Berufskrankheit anerkannt wurde, damit rechnen, dass die Versorgungsämter die Zahlung seiner Rente ablehnen. Dem Tagesspiegel liegen solche Fälle vor. Ungeklärt ist, wie diese Ungereimtheiten zwischen Verteidigungs- und Arbeitsministerium künftig behandelt werden sollen. Verteidigungsminister Scharping hält an seinem Versprechen fest, die Betroffenen noch in diesem Jahr zu entschädigen und ihnen die Beweislast zu ersparen.

Claudia Lepping

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