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Politik: Radarstrahlung: Bundeswehrexperten raten Scharping nachzugeben

Bundeswehrverband und Sicherheitsexperten mahnen Verteidigungsminister Scharping im Streit um die Versorgung von schwer kranken früheren Radartechnikern zu einem Vergleich. "Der Minister, der diese Fälle aus den 50er bis 80er Jahren ja auch nur geerbt hat, könnte aufrecht und mit Anstand die Bühne verlassen, wenn er einem Vergleich zustimmt", sagte der für die Gewerkschaft der Soldaten tätige Rechtsanwalt Hans-Joachim Ahnert dem Tagesspiegel.

Bundeswehrverband und Sicherheitsexperten mahnen Verteidigungsminister Scharping im Streit um die Versorgung von schwer kranken früheren Radartechnikern zu einem Vergleich. "Der Minister, der diese Fälle aus den 50er bis 80er Jahren ja auch nur geerbt hat, könnte aufrecht und mit Anstand die Bühne verlassen, wenn er einem Vergleich zustimmt", sagte der für die Gewerkschaft der Soldaten tätige Rechtsanwalt Hans-Joachim Ahnert dem Tagesspiegel.

Hintergrund ist die Umkehr der Beweislast durch Richter des Schleswiger Verwaltungsgerichts, die der Bundeswehr "jahrelange Versäumnisse bezüglich des Umfanges der Röntgenstrahlung" vorwerfen. Da das Ministerium erst 1981 Messungen an den Radargeräten zuließ, hatte der kranke Techniker seine individuelle Strahlendosis nie nachweisen können. Dies gilt für viele jener Radarmechaniker, die heute an Krebs oder schweren Nerven- und Organschäden leiden. In einer Studie der Uni Witten-Herdecke sind 99 Männer erfasst, von denen 24 an Krebs gestorben und fast 70 schwer erkrankt sind. Die Richter weisen "Röntgenstrahlung in unzulässiger Höhe" hin, und stellen fest, es sei Sache der Bundeswehr, zu belegen, dass der Kläger auch ohne diese hohe Strahlendosis erkrankt wäre. Das Gericht bezieht sich auf das Bundessozialgericht, das nach den Regeln des Arzthaftungsrecht, die Beweislastumkehr anwendet. Mit dem Urteil entsteht zudem für künftige Schäden durch biologische oder chemische Kampfstoffe Rechtsklarheit, weil auch hier oft "Nichtaufklärbarkeit" vorliegt. Ahnert: "Es wäre fatal, wenn Scharping dieses Urteil anfechten würde und in die Berufung ginge."

Nach Ansicht des SPD-Sicherheitsexperten Manfred Opel wird das Verteidigungsministerium einen Vergleich "auf jeden Fall prüfen". Scharping habe für die Belange der Geschädigten "großes Verständnis", sagte der stellvertretende Sprecher der SPD-Arbeitsgruppe Sicherheitsfragen dem Tagesspiegel. Wie auch der Vize-Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Kossendey (CDU), sagte Opel: "Es geht um die Männer, die massiv für die Bundeswehr gearbeitet haben. Ihre Gesundheitsschäden sind mit Geld ohnehin nicht wieder gutzumachen." Allerdings sei nicht ausgeschlossen, dass Scharping angesichts der knappen Haushaltslage an der unteren Grenze bleibt.

Dem will der Bundeswehrverband mit seinem Vergleichs-Angebot entgegenwirken: "Wenn Scharping die Arbeit an den umstrittenen Radargeräten als Ursache für die Erkrankungen anerkennt, können wir die Männer in zwei Gruppen - minder- und schwer belastet - einteilen", so Ahnert. Dabei sollen die Kriterien des Bundesversorgungsgesetzes (Minderung der Erwerbstätigkeit) gelten. Auch dabei geht es nicht um hohe Summen. Für 40 Prozent Erwerbsminderung werden monatlich 299 Mark gezahlt, für 60 Prozent 510 Mark, für 80 Prozent 856 Mark. Für eine 100 prozentige Erwerbsminderung gibt es 1156 Mark.

Claudia Lepping

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