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RAF-Informant: Keiner will's gewesen sein

Wer hat 1977 auf Siegfried Buback geschossen? Neue Fakten sollen belegen, dass Christian Klar nicht entscheidend beteiligt war. Woher die Informationen kommen und wie glaubwürdig sie sind, bleibt aber genauso im Dunkeln, wie die Identität des Todesschützen. Von Jörg Vogler

Neue Informationen, aber die Fragen bleiben: Wer hat im April 1977 auf Siegfried Buback geschossen? Woher stammen die angeblichen Fakten, denen zufolge Christian Klar bei dem Attentat eine untergeordnete Rolle gespielt hat? Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger, an den sich der Informant gewandt hat, will weiterhin nichts über dessen Identität preisgeben - und befördert damit weitere Spekulationen.

In einem Gastbeitrag für die "Süddeutsche Zeitung" hatte sich Michael Buback zuvor für eine Begnadigung des früheren RAF-Terroristen Christian Klar ausgesprochen, der im April 1985 zusammen mit der unlängst freigelassenen Brigitte Mohnhaupt verurteilt worden war und seitdem in Haft sitzt. In Haft genommen wurde Klar damals unter anderem wegen der Beteiligung an der Ermordung des ehemaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback, seines Fahrers Wolfgang Göbel und des Leiters der Fahrbereitschaft der Bundesanwaltschaft, Georg Wurster. Wer damals an dem Attentat beteiligt war, wer das Fluchtauto fuhr und wer auf Buback und dessen Begleiter schoss, bleibt aber bis heute im Dunkeln - und das auch, weil die Urteile gegen Klar und Mohnhaupt noch immer nicht einsehbar sind.

Allerdings seien nun neue Informationen aufgetaucht, berichtet Buback-Sohn Michael, die Licht in die Ereignisse vom April 1977 bringen könnten. Demnach will Buback erfahren haben, dass Klar bei dem Attentat auf seinen Vater eine untergeordnete Rolle gespielt habe, dass Klar zumindest nicht auf dem Motorrad saß, von dem aus geschossen wurde - weder als Fahrer, noch als Sozius. Ob Klar das Fluchtfahrzeug gefahren hat oder es gar noch einen vierten Täter gab, will aber auch Buback nicht beurteilen.

Sozius gab die tödlichen Schüsse ab

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart ist sicher, dass Knut Folkers, Günter Sonnenberg und Klar an dem Mordanschlag auf Buback und dessen Begleiter am 7. April 1977 beteiligt waren. An einer Kreuzung in Karlsruhe wurden die drei Männer in ihrem dunklen Mercedes durch mindestens 15 Schüsse getötet - von einem Motorrad aus, das an der Ampel neben dem Wagen gehalten hatte. Den Zeugenaussagen zufolge muss ein Täter das Motorrad gelenkt haben, einer schoss und ein dritter wartete in einiger Entfernung in einem Fluchtauto auf die Mittäter. Das Motorrad und ein Helm wurden später in der Nähe einer Autobahn gefunden.

Unbestritten ist, dass Günter Sonnenberg, der sich wie seine beiden Mittäter in Karlsruhe auskennt, das angemietete Motorrad schon Tage vor dem Anschlag in Karlsruhe benutzt hat. Wer von den Drei an der Karlsruher Kreuzung was tat, konnte aber keine Seite klären. Von den damals am Verfahren beteiligten Juristen war zu hören, dass Sonnenberg für den Fahrer des Motorrads, Klar für den des Fluchtfahrzeugs und Folkerts für den Sozius gehalten wurde. Die Rollenverteilung war aber schon damals - trotz einer Fülle von Zeugenaussagen - nicht juristisch zu beweisen. Zudem widersprechen sich die Angaben bisweilen - so will etwa eine Krankenschwester Christian Klar am Tattag auf dem Motorrad gesehen und an seinem "stechenden Blick" erkannt haben.

Vierter Mann?

Darüber hinaus ist in den Urteilen festgehalten, dass "mindestens" drei Personen am Buback-Mord beteiligt gewesen seien. Auch Sohn Michael hatte in seinem Plädoyer für Klar in den Raum gestellt, es habe möglicherweise noch einen vierten Täter gegeben.

Über die Glaubwürdigkeit der "neuen" Hinweise besteht indes Uneinigkeit. Die "historische Wahrheit", die Staatsanwalt Pflieger schon wegen seines Lebenslaufs ans Licht bringen will, bleibt damit verwaschen und wird auch nicht mehr zweifelsfrei festzustellen sein. Vielleicht wird Klar seine Rolle am Buback-Attentat in späteren Jahren und in Freiheit präzisieren, aber auch dann blieben Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit.

Die zu klärenden Frage ist nun: Wem nützen die neuen Informationen? Womöglich tatsächlich Christian Klar, der sich durch sein anti-kapitalistisches Grußwort für die Rosa-Luxemburg-Konferenz die Medien zum Feind gemacht und einen Großteil der Bürger gegen sein Begnadigungsgesuch aufgebracht hat. Seine Chancen scheinen nach der Buback-Absolution zumindest in der öffentlichen Meinung gestiegen. Bei der Entscheidung des Bundespräsidenten, der noch keinen früheren Terroristen begnadigt hat, wird die Identität des Schützen vom 7. April 1977 aber keine Rolle spielen.

(tso)

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