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Nach der UN-Rüge im Fall Sarrazin prüft das Bundesverfassungsgericht, ob der Volksverhetzungsparagraph im Strafgesetzbuch geändert werden muss.

© dpa

Rassismus in Deutschland: Nach UN-Rüge wegen Sarrazin: Gerichte sollen nachsitzen

Der Fall Sarrazin hat die UN wachgerüttelt. Demnach sind Betroffene in Deutschland nicht ausreichend vor Rassismus geschützt. Das Bundesjustizministerium prüft nun, ob der Volksverhetzungsparagraph geändert werden muss und will Richter und Staatsanwälte besser schulen.

Das Bundesjustizministerium prüft nach einer UN-Rüge im Fall Sarrazin, ob es Änderungen des Volksverhetzungs-Paragraphen 130 im Strafgesetzbuch geben sollte. Außerdem würden die Richtlinien für Straf- und Bußgeldverfahren in diesem Zusammenhang durchgesehen, sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums dem Tagesspiegel. Der Antirassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen hatte im April dieses Jahres die Aussagen des früheren Berliner Finanzsenators und damaligen Vorstands der Bundesbank in einem Interview der Zeitschrift „Lettre“ als rassistisch eingestuft und kritisiert, dass Betroffene in Deutschland davor nicht ausreichend geschützt würden. Sarrazin (SPD) hatte sich in „Lettre“ herabsetzend über türkische und arabische Migranten geäußert, wogegen Betroffene und der Türkische Bund Berlin-Brandenburg geklagt hatten. Die Berliner Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungsverfahren aber ein und wollte sie auch auf Bitten des Justizministeriums nach der Rüge aus Genf nicht wieder aufnehmen.

Gerichte nutzen Gesetze nicht richtig

Nach Angaben des Ministeriums wird die Prüfung sich wohl „eher um die Auslegung der Gerichte, nicht um das Gesetz selbst“ drehen. Der Volksverhetzungsparagraph bedroht aktuell mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis fünf Jahren, „wer die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe ... beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“. Menschenrechtsexperten und auch die UN haben mehrfach moniert, dass dieser Tatbestand in Deutschland regelmäßig praktisch nur auf klar Rechtsextreme beziehungsweise auf antisemitische Hetze angewandt wird.

Weiterbildung für Staatsanwälte und Richter

Man überlege jetzt, ob künftig schon im Ermittlungsverfahren besonderer Wert auf rassistische Motive gelegt werden müsse oder ob sie strafverschärfend wirken sollten, sagte der Sprecher von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Zudem sei an eine bessere statistische Erfassung solcher Hassdelikte gedacht. Auch die Aufnahme des Themas in die Aus- und Weiterbildung von Staatsanwälten und Richtern werde geprüft. Die Bundesregierung hatte Anfang Juli zur Rüge der UN Stellung genommen und versichert, man werde „im Lichte der Bemerkungen“ des Antirassismus-Ausschusses die deutschen Gesetze überprüfen. Dem Recht auf freie Meinungsäußerung komme dabei eine besondere Bedeutung zu.

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