Hannover - Das geht aus dem am Dienstag von der Landesregierung in Hannover verabschiedeten Gesetzentwurf hervor. Auch Bußgelder für Verstöße gegen das Rauchverbot sieht der Entwurf nicht vor. Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) begründete die freie Entscheidung auch für Restaurantbesitzer mit der juristisch schwierigen Unterscheidung zwischen Schank- und Speisewirtschaften.
Nach seinen Worten soll das geplante Gesetz den Gastwirten Zeit geben, sich auf den "Paradigmenwechsel" einzustellen. Wenn in der Gastronomie nicht binnen zwei Jahren erheblich mehr Nichtraucherbereiche entstünden, werde das Rauchverbot restriktiver ausgelegt. Dann solle auch geprüft werden, "ob das Gesetz um eine Bußgeldvorschrift ergänzt werden muss".
Damit lässt Niedersachsen bei Gaststätten mehr Ausnahmen zu als absehbar jedes andere Bundesland. Ausgeschlossen von der freien Entscheidung über eine Kennzeichnung als Raucherrestaurant sind solche Lokale, die in Einkaufspassagen integriert sind und daher nicht über abgeschlossene Räume verfügen. Dagegen soll in allen Verwaltungsgebäuden, Krankenhäusern, Heimen, Kitas, Schulen, Jugend- und Sporteinrichtungen sowie an Hochschulen, Kultureinrichtungen und Diskotheken künftig in Niedersachen sein generelles Rauchverbot gelten. Dies entspricht der in der vergangenen Woche zwischen den Ministerpräsidenten der Länder getroffenen Übereinkunft. Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Anhörung und soll noch in diesem Jahr vom Landtag in Hannover verabschiedet werden. (tso/AFP)
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