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Politik: Rauchverbot sicher – mit Ausnahmen

Ministerpräsidenten einigen sich auf Regeln für öffentliche Räume / In Eckkneipen kann es anders sein

Berlin - In öffentlichen Gebäuden und den meisten Gaststätten in Deutschland soll das Rauchen künftig nur noch in abgeschlossenen Nebenräumen möglich sein. Darauf verständigten sich die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag in Berlin. Die Rauchverbote dürften in allen Ländern bis zum Jahresende umgesetzt sein. Eine einheitliche Regelung wird es nach den Worten des niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff (CDU) in Schulen, Behörden, Krankenhäusern, Universitäten, Altenheimen und auch Gefängnissen geben – wobei rein privat genutzte Räume ausgenommen sind. In der Gastronomie wird das Rauchverbot nicht einheitlich sein, weil einige Länder bestimmte Ausnahmen erlauben wollen. In der Regel aber gilt, dass in Restaurants, Hotels und anderen Lokalen nur noch in abgetrennten Nebenräumen geraucht werden darf. Laut Berlins Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) ist nicht entschieden, ob diese Nebenräume allein dem Rauchen dienen sollen oder als normale Gasträume – mit Speisen und Getränken und Bedienung – gelten. Für Diskotheken soll ein komplettes Rauchverbot gelten.

Wulff sagte, die Ausnahmen könnten für kleinere Kneipen gelten, die keine Nebenräume haben und bei denen sich die Wirte für den Betrieb als reines Raucherlokal entscheiden. Er hoffe, dass Wirte und Gäste verantwortungsvoll mit der Möglichkeit umgingen. Es gehe darum, Eigenverantwortung vor staatliche Verbote zu setzen. Wirte und Gäste sollten prüfen, ob sie die Ausnahmeregelungen wirklich in Anspruch nehmen wollten. Weitere Wünsche für Sonderregelungen reichten von Festzelten in Bayern bis zu Wasserpfeifen-Stuben in Hessen. Ziel sei es aber, irgendwann die gesamte Gastronomie rauchfrei zu bekommen.

Wulff hob hervor, dass mit der Entscheidung vom Donnerstag 90 Prozent des Nichtraucherschutzes in Deutschland einheitlich geregelt seien. Es sei der bislang größte Schritt zum Schutz vor dem Passivrauchen in Deutschland. Wowereit betonte, dass die bestehenden Unterschiede bei der Gastronomie keine Katastrophe seien. Das liege im Wesen eines Bundesstaats. Neben Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen erwägen das Saarland, Sachsen-Anhalt und wohl auch Baden-Württemberg, Ausnahmen für Kleinkneipen zuzulassen. Berlin gehört nicht dazu.

Ärzteorganisationen und die Deutsche Krebshilfe lehnten Ausnahmemöglichkeiten ab. Einige SPD-Bundespolitiker kündigten an, Ausnahmen verhindern zu wollen. Der Gesundheitspolitiker Lothar Binding peilt deshalb ein völliges Rauchverbot in der Gastronomie über das Arbeitsstättenrecht an. Das ist allerdings bereits im vorigen Jahr fehlgeschlagen. Wulff betonte jedoch, der Bund könne Regelungen der für den Nichtraucherschutz hauptsächlich zuständigen Länder nicht einfach kippen.

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