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Reaktionen: Länder begrüßen Karlsruher Urteil

Ministerpräsidenten deutscher Bundesländer haben das Karlsruher Urteil gegen Sanierungshilfen für Berlin begrüßt. "Dieses Urteil ist richtungweisend", sagte Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff.

Berlin/Magdeburg/Bad Pyrmont - Mit der Entscheidung habe das Bundesverfassungsgericht wichtige Eckpunkte für die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehung in der zweiten Phase der Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung vorgegeben. Zugleich habe das Gericht vermieden, sich an die Stelle des Gesetzgebers zu setzen, sagte der CDU-Mann. Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) sagte, die Länderhoheit sei gestärkt worden.

Die Karlsruher Richter verwarfen am Donnerstag eine Normenkontrollklage des Landes Berlin. Berlin hat laut Gericht trotz seiner hohen Schulden keinen Anspruch auf Sanierungshilfen des Bundes. "Der Berliner Senat wird seine Konsolidierungsanstrengungen deutlich erhöhen müssen" , sagte Wulff.

Wulff vertritt das Modell eines Nationalen Entschuldungspaktes. "Wir sollten gemeinsam vereinbaren, wie die Bundesländer ihre Schulden auf Null zurückführen - und wie anschließend mit neuen Schulden umzugehen ist." Dann sollten nur noch mit einer Zweidrittel-Mehrheit der Parlamente neue Schulden gemacht werden dürfen. Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) lobte, das Urteil zeige unmissverständlich, dass Länder mit kritischer Haushaltslage alles aus eigener Kraft unternehmen müssten, um ihre Finanzen in Ordnung zu bringen.

Rüttgers: Richtige Entscheidung

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) hält die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen Sanierungshilfen des Bundes zugunsten Berlins für richtig. "Wir brauchen eine andere Lösung, als dass ein Land, das in Schwierigkeiten ist, versucht, sich auf Kosten des Bundes oder der anderen Länder zu sanieren", sagte Rüttgers im Nachrichtensender N24.

Sein Land werde sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Bad Pyrmont dafür einsetzen, dass im Zuge der zweiten Föderalismusreform eine Schuldenbremse und ein Frühwarnsystem eingeführt werden. Die Regeln, nach denen Schulden aufgenommen werden, müssten neu gefasst werden, sagte der CDU-Politiker. Die alten Vorstellungen, dass Schulden aufgenommen werden könnten, um die Konjunktur anzukurbeln oder alte Strukturen zu erhalten, hätten sich als falsch erwiesen. Insofern sei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts "eine weise Entscheidung", sagte Rüttgers.

Böhmer: Urteil war absehbar

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war nach Ansicht des sachsen-anhaltischen Ministerpräsidenten Wolfgang Böhmer (CDU) absehbar. Böhmer sagte, ihn überrasche das Urteil nicht. "Denn solange sich Länder in ihrem Bereich Ausgaben leisten, die sich andere Länder bundesweit nicht leisten, solange kann man erhöhte Sonderzuweisungen nicht begründen", betonte der CDU-Politiker.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass Berlin trotz seiner hohen Schulden keinen Anspruch auf Sanierungshilfen des Bundes hat. Das Gericht verwarf damit eine Normenkontrollklage des Landes Berlin. Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts befindet sich das Land Berlin "nicht in einer extremen Haushaltsnotlage". Zu erkennen sei "lediglich eine angespannte Haushaltslage", die Berlin "mit großer Wahrscheinlichkeit aus eigener Kraft überwinden" könne. (tso/ddp)

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