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Rechenschaftsbericht: NPD soll 1,27 Millionen Strafe zahlen

Die NPD flüchtet sich vor Gericht wegen ihres fehlerhaften Rechenschaftsberichtes in Ausreden: Der Rechenschaftsbericht sei formal gar keiner gewesen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Freitag die von der Bundestagsverwaltung festgesetzte Strafzahlung zur Hälfte bestätigt.

Von Frank Jansen

Berlin - Zahlen und Rechtsnormen rauschten durch den Saal, doch dann bekam das Verfahren eine amüsante Note. Der Anwalt der NPD, Carsten Schrank, beantragte am Freitag im Berliner Verwaltungsgericht, einen Wirtschaftsprüfer, den anwesenden Parteichef Udo Voigt sowie weitere Funktionäre als Zeugen zu hören – sie sollten bekunden, dass der umstrittene Rechenschaftsbericht der NPD für 2007 „nicht getackert war“. Und dass an Silvester 2008 der damalige Bundesschatzmeister der Partei, Stefan Köster, in seinem Wagen keinen Tacker hatte, also gar nicht hätte tackern können.

Was nach Posse klingt, erschien den Rechtsextremisten nun im Gericht als letzte Rettung vor einer harten Geldstrafe der Verwaltung des Bundestages, die den Rechenschaftsbericht für grob fehlerhaft hält.

Das Kalkül der NPD: Hätte sie glaubhaft machen können, das am 31. Dezember in letzter Minute beim Bundestag eingereichte Zahlenwerk, mit dem Testat des Wirtschaftsprüfers, sei nur als Loseblattsammlung zusammengestellt worden, wäre der heikle Rechenschaftsbericht formal gar keiner gewesen. Damit müsste sich, hofften die NPD-Leute, die Strafzahlung in Höhe von 2,5 Millionen Euro erledigt haben, die der Bundestag im März der Partei auferlegt hatte. Die Vertreter der Verwaltung des Bundestages beharrten jedoch in einem Beweisantrag darauf: Das Papier war getackert.

Die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts hörte geduldig zu – und wies dann die Anträge komplett ab. Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter hatte zuvor schon angedeutet, dass so oder so Angaben im Bericht der NPD nicht stimmen können. Am Abend verkündete die Kammer das Urteil: Der Bericht weist gravierende Fehler auf, doch die Strafe des Bundestages ist zu hoch. Die NPD muss „nur“ etwa die Hälfte zahlen: 1,27 Millionen Euro. Das ist für die klamme Partei immer noch extrem viel. Erst recht im Superwahljahr. Außerdem bleibt offen, ob das Urteil rechtskräftig wird. NPD und Bundestagsverwaltung können sich an die nächste Instanz wenden, das Oberverwaltungsgericht. Und die Partei hat noch lange nicht frühere Einbußen verkraftet, wie sich gerade jetzt wieder zeigte.

2007 musste sie wegen einer Spendenaffäre in der Thüringer NPD 870 000 Euro Strafe zahlen. Einen Großteil davon zog die Partei dann im Rechenschaftsbericht für 2007 eigenmächtig von den zu veröffentlichenden Einnahmen ab – ein Verstoß, wie das Verwaltungsgericht urteilte. Der aber nur einmal zu sanktionieren sei, auch wenn er sich bei den von der NPD genannten Ausgaben noch mal auswirke. Also wurde die vom Bundestag verhängte Strafe deutlich reduziert.

Dass die NPD mit ihrer Klage gegen die Strafzahlung einen vollen Sieg erringen könnte, erschien schon während der Verhandlung fraglich. „Wir werden einfach nicht schlau aus ihren Zahlen“, sagte Xalter bei einer Detailfrage – und NPD-Anwalt Carsten Schrank antwortete ungewohnt kleinlaut: „Irgendwie wollten die Zahlen auch nicht zueinanderpassen.“

Die Partei hatte in dem Bericht für 2007 auf Seite eins angegeben, sie habe staatliche Mittel in Höhe von 561 692,12 Euro erhalten. In einer „Aufschlüsselung“ auf Seite 23 wurden aber 859 692,62 Euro genannt. Abgesehen von dem Wirrwarr passten beide Zahlen nicht zum Bescheid der Verwaltung des Bundestages, in dem die Mittel für 2007 festgesetzt wurden, rund 1,4 Millionen Euro. Dem Bericht der NPD war auch nicht zu entnehmen, wieso die Partei als „Reinvermögen“ 93 416,63 Euro auflisten konnte, obwohl im Rechenschaftsbericht für 2006 noch ein Minus in Höhe von 161 881,07 Euro angefallen war. Für die Bundestagsverwaltung summierten sich die „Unrichtigkeiten“ auf 1 252 399 Euro und 55 Cent. Gemäß Parteiengesetz sollte eine Strafzahlung in doppelter Höhe, also 2,5 Millionen, fällig sein. Das Verwaltungsgericht hielt aber nicht mehr als 635 677,90 Euro für falsch ausgewiesen, weshalb die Strafe auf 1,27 Millionen verringert wurde.

Im April hatte die NPD im Streit mit dem Bundestag einen Erfolg errungen. Das Verwaltungsgericht bestätigte den Anspruch auf eine erste Abschlagszahlung für 2009 von knapp 305 000 Euro.

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