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Politik: Rechnungshof kritisiert Krankenkassen Obergrenzen für Gehälter von Vorständen gefordert

Berlin - Der Bundesrechnungshof hat die hohen Vergütungen von Krankenkassenvorständen kritisiert und den Gesetzgeber aufgefordert, Obergrenzen einzuziehen. In einem Bericht für das Bundesgesundheitsministerium von Ende Mai kommen die Prüfer zu dem Ergebnis, dass die Bezüge in den letzten Jahren deutlich gestiegen seien.

Berlin - Der Bundesrechnungshof hat die hohen Vergütungen von Krankenkassenvorständen kritisiert und den Gesetzgeber aufgefordert, Obergrenzen einzuziehen. In einem Bericht für das Bundesgesundheitsministerium von Ende Mai kommen die Prüfer zu dem Ergebnis, dass die Bezüge in den letzten Jahren deutlich gestiegen seien. Die Hälfte der Vorstandschefs erhielt demnach mehr als 140 000 Euro im Jahr, die höchste Vergütung betrug 242 000 Euro. Untersucht wurden 29 von bundesweit 217 Krankenkassen.

Zu besonders krassen Verfehlungen kam es bei einer Kasse, die ihren Verwaltungsratsmitgliedern und deren Angehörigen besondere Vergünstigungen gewährte. So bekamen diese Leistungen finanziert, die normalerweise nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen gehören – vom Potenzmittel Viagra über Haarwuchsmittel bis zu Massagen beim Hamam-Besuch. Außerdem finanzierte die Kasse ihren Mitgliedern aus dem Verwaltungsrat und deren Ehepartnern mehrtägige Reisen inklusive Mietwagen und Vergnügungsfahrten mit dem Schiff, obwohl nur eine zwei- bis dreistündige Sitzung des Verwaltungsrats mit dem Vorstand anberaumt war.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums ist in dem Fall der Vorstandsvorsitzende des Amtes enthoben und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden. Grundsätzlich nahm Ministeriumssprecher Klaus Vater die Vorstände jedoch in Schutz. „Eine Kollektivkritik halte ich für falsch“, sagte er. Gesetzesänderungen zur Höhe der Vorstandsgehälter seien nicht geplant, Missbrauch im Einzelfall solle aber geahndet werden. Der Spitzenverband der Krankenkassen betonte, dem Vorwurf ernsthafter Verfehlungen einer Kasse müsse nachgegangen werden. Insgesamt machten Vorstände und Verwaltungsräte aber einen guten Job, sagte ein Sprecher.

Nach Angaben des Rechnungshofs erhalten die Vorstände neben Grundvergütung und variabler Vergütung weitere Vergünstigungen, wie Essenszuschüsse, Heimflüge, Dienstwagen auch zur privaten Nutzung und zinsgünstige Darlehen. Die Angaben der Kassen seien oft „unvollständig, unrichtig oder nicht miteinander vergleichbar“ gewesen, kritisierten die Prüfer. Seit 2004 sind die Kassen verpflichtet, die Gehälter ihrer Vorstände zu veröffentlichen. Cordula Eubel

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