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Politik: Rechnungshof rügt Werbekampagne der Regierung

Aktion „Erfolg braucht alle“ fiel beim Test durch – aber das Bundespresseamt hielt daran fest / Wurde das Vergaberecht verletzt?

Von Matthias Meisner

Berlin. Die Bundesregierung steht erneut wegen ihrer Öffentlichkeitsarbeit in der Kritik. Bei den Aufträgen zur Kampagne „Erfolg braucht alle“ an Gerhard Schröders Lieblingsagentur „Odeon Zwo“ habe das Bundespresseamt teilweise „gegen das Vergaberecht verstoßen“, rügt der Bundesrechnungshof in einem dem Tagesspiegel vorliegenden Bericht. Auch nachdem sich Testpersonen bei Marktforschungen ablehnend oder gleichgültig zu den Anzeigen und Kinospots geäußert hatten, habe dies nicht dazu geführt, die Kampagne grundsätzlich zu überdenken, beanstanden die Prüfer.

Die 1,2 Millionen Euro teure Aktion „Erfolg braucht alle“ sollte nach dem rot-grünen Wahlsieg 2002 die Politik der wiedergewählten Bundesregierung populär machen. Profitiert hat mit „Odeon Zwo“ die Agentur, die schon 1998 im Wahlkampf für den damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Schröder arbeitete. Bereits Ende vergangenen Jahres hatte der Rechnungshof in einem Bericht für den Haushaltsausschuss des Bundestages gerügt, dass die Bundesregierung die Agentur aus Hannover bevorzuge und dadurch den Wettbewerb in großen Teilen der Öffentlichkeitsarbeit „nahezu ausgesetzt“ habe. „Haltlos“ seien diese Vorwürfe, sagte damals der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg.

Doch aus Sicht des Rechnungshofes sind nach der Bundestagswahl im September 2002 weitere Fehler passiert. Obwohl das festgelegte Jahresbudget für „Odeon Zwo“ von knapp drei Millionen Euro bereits um ein Mehrfaches überschritten war, habe das Bundespresseamt die Aktion „Erfolg braucht alle“ in Auftrag gegeben. Und das vier Tage vor Ablauf des auf drei Jahre datierten Rahmenvertrages mit „Odeon Zwo“ – dabei sei es erst nach der Regierungserklärung vier Wochen später möglich gewesen, den konkreten Auftrag inhaltlich festzulegen. Danach sei kurzfristig von Anzeigen auf Kinospots umgesattelt worden, ohne dass Dritte überhaupt ein Angebot hätten abgeben können, kritisieren die Prüfer.

Erneut sieht sich das Bundespresseamt zu Unrecht kritisiert. Es sei sinnvoll, die Öffentlichkeitsarbeit unter einem „kommunikativen Dach zu bündeln“. Und es sei auch richtig gewesen, gleich nach der Wahl die „Kommunizierung der Regierungserklärung“ vorzubereiten, erläuterte die Behörde dem Rechnungshof.

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