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Der Britin Shamima Begum wurde wegen ihrer Verbindungen zum IS die Staatsbürgerschaft aberkannt.

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Recht auf Staatsbürgerschaft verwirkt: Ehemalige IS-Anhängerin darf nicht zurück nach Großbritannien

Shamima Begum war als 15-Jährige aus London nach Syrien ausgereist. Sie will zurück in ihre Heimat, doch das wurde ihr nun gerichtlich verwehrt.

Eine junge Frau aus einem Gefangenenlager in Syrien darf nicht wieder in ihre Ex-Heimat Großbritannien einreisen, um gegen den Entzug ihrer Staatsbürgerschaft zu klagen. Die Frau sei ein Sicherheitsrisiko, urteilte das Oberste britische Gericht am Freitag. Die heute 21 Jahre alte Shamima Begum war 2015 als Schülerin von London nach Syrien gereist und hatte dort einen Kämpfer der Extremistenorganisation Islamischer Staat (IS) geheiratet.

Sie ist derzeit Gefangene in einem Lager in Syrien, in dem nach UN-Angaben unmenschliche Bedingungen herrschen. 2019 war ihr die britische Staatsbürgerschaft aus Gründen der Nationalen Sicherheit entzogen worden. Ein Berufungsgericht urteilte aber 2020, sie könne sich dagegen nur dann in einem fairen Verfahren wehren, wenn sie zurück nach Großbritannien kommen könne.

Dem widersprach das Oberste Gericht nun. Dessen Präsident Robert Reed erklärte, das Recht auf faire Anhörung steche nicht alle anderen Argumente aus, etwa das der Sicherheit der Bevölkerung. Der Fall hat in Großbritannien für kontroverse Debatten gesorgt. Viele Briten sagen, die Frau habe ihre Recht auf die Staatsbürgerschaft verwirkt, indem sie nach Syrien reiste und sich dem IS anschloss. Andere argumentieren, sie sollte in Großbritannien vor Gericht gestellt werden und nicht staatenlos bleiben. Shamima Begum war als Schulmädchen im Alter von 15 Jahren nach Syrien gegangen.

Sie hat nach ihrer Ausreise drei Kinder bekommen, die inzwischen aber alle tot sind. Jetzt ist sie - wie knapp 10.000 andere Frauen und Kinder mit ehemaligen Verbindungen zu IS-Kämpfern auch - in Gefangenenlagern im Nordosten Syriens, die von Syrern und Kurden betrieben werden. Die Vereinten Nationen hatten die Bedingungen dort jüngst als grauenvoll bezeichnet und erklärt, Frankreich, Großbritannien, China, Russland und die USA sowie 52 andere Länder hätten nach internationalem Recht die Pflicht, ihre Bürger zurück ins Land zu holen und sie dort etwa für Kriegsverbrechen anzuklagen.

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Stattdessen würden sie in Lagern, die dem US-Gefangenenlager von Guantanamo ähnlich seien, über Jahre ohne Anklage festgesetzt. Richter Reed sagte am Freitag, die Berufung der jungen Frau sollte auf Eis gelegt werden, bis es zu einem Verfahren kommen könne, bei dem es keine Gefahr für die Öffentlichkeit gebe. „Das ist keine perfekte Lösung, zumal nicht klar ist, wie lange das dauern könnte. Aber es gibt keine perfekte Lösung für ein solches Dilemma“, erklärte er. Wenn es ein grundlegendes öffentliches Interesse unmöglich mache, ein faires Verfahren durchzuführen, dann könnten die Gerichte dies auch nicht machen. Premierminister Boris Johnson sagte, er begrüße das Urteil. (dpa)

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