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Politik: Recht vor Gnade (Leitartikel)

Der Bundestagspräsident hat sein Urteil gesprochen. Bilanzieren wir kurz den Schaden für die CDU: 41 Millionen Mark beträgt die Strafe für einen falschen Rechenschaftsbericht, wie ihn die Partei für das Jahr 1998 vorgelegt hat.

Der Bundestagspräsident hat sein Urteil gesprochen. Bilanzieren wir kurz den Schaden für die CDU: 41 Millionen Mark beträgt die Strafe für einen falschen Rechenschaftsbericht, wie ihn die Partei für das Jahr 1998 vorgelegt hat. Verschärfend kommt hinzu, dass der Union für das Jahr 2000 vorerst kein staatliches Geld ausgezahlt wird. Dieses Geld würde ihr helfen, den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten. Außerdem gibt es da noch die juristische Drohung, dass weitere Rechenschaftsberichte aus vorangegangenen Jahren wegen der Spenden, zum Beispiel an Helmut Kohl, genau untersucht werden. Summa summarum: ein hartes Urteil. Es klingt bedrohlich. Die große bürgerliche Volkspartei am Abgrund.

Allzuviel Mitleid ist dennoch nicht gerechtfertigt. Opfer und Täter sind immer noch auseinanderzuhalten. Die Bundes-CDU mag sich als Opfer vorkommen - doch aus ihren Reihen kommen die Täter. Und Strafe muss sein, weil sonst das Rechtsempfinden der Bürger, in den letzten Wochen sensiblisiert wie nie, Schaden gelitten hätte. "Ohne Gerechtigkeit wäre der Staat nichts anderes als eine große Räuberbande", hat Augustinus einmal formuliert. Nur: Ist die Höhe der Strafe und die knappe Frist gerecht, in der gezahlt werden muss?

Der Bundestagspräsident wollte das nicht selbst beantworten. Er hat sich erkennbar bemüht, das Parteiengesetz buchstabengetreu ausdeuten zu lassen. Nur ja keinen Fehler machen, so seine unausgesprochene Botschaft, weil er ja Partei ist, wie Thierse selbst sagt. Er ist Mitglied der SPD, eines politischen Wettbewerbers. Die Buchstaben des Gesetzes haben er und seine Berater so gelesen, dass nichts bleibt, als die Bundes-CDU rechtlich und damit finanziell für die Hessen-CDU einstehen zu lassen. Die Bundespartei muss Verstöße des Landesverbandes gegen das Parteiengesetz abbüßen.

18 Millionen Mark sind es, die der Kontrolle der Öffentlichkeit und der Bundespartei entzogen worden sind. Wenn das den Konservativen um ihrer eigenen Glaubwürdigkeit willen kein Parteiausschlussverfahren gegen Manfred Kanther wert ist ... Das wäre die kleine Münze, in der heimgezahlt wird. Darüber hinaus aber müsste Kanthers Nachfolger in Hessen, Roland Koch, umgekehrt verpflichtet werden, die 18 Millionen Mark von den Auslandskonten der Bundespartei komplett zur Tilgung der Strafe zu überweisen. Das würde die abzubüßende Summe für die Bundespartei schon einmal deutlich vermindern und es ihr wenigstens erleichtern, knappe Fristen einzuhalten. Deshalb auch ist es für die CDU so immens wichtig, die Herkunft des Geldes zu klären. Nur wenn es ihr rechtmäßig gehört, taugt es zur Verringerung des Schadens.

Der Bundestagspräsident hat sein Urteil gesprochen - aber es wird nicht das letzte Wort sein. Weil zurzeit weitere Rechenschaftsberichte wegen der Spenden geprüft werden. Aber auch, weil die CDU wegen Härte und Höhe der Strafe vor ein ordentliches Gericht ziehen will. Das ist recht so. Dann nämlich wird das Parteiengesetz noch einmal geprüft, das trotz zweier Reformen eher für kleine Vergehen ausgelegt wird. Und, wichtiger noch: Es wird nicht mehr ein Politiker zum alleinigen Richter über Politiker. Thierse selbst hat erkennen lassen, wie unglücklich diese Situation ist, indem er, der Sozialdemokrat, als Pressesprecher der juristischen Berater auftrat. Es sollte erst gar nicht der Eindruck entstehen, als "kratze eine Krähe der anderen kein Auge aus". Auch darüber werden jetzt Unabhängige urteilen. Mit deren Ergebnis wird die CDU leben müssen. Oder das, was von der Partei noch übrig ist.

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