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Politik: Rechte Gewalt: 1992-1993

1992Eine dreiköpfige Familie aus Sri Lanka stirbt am 31. Januar 1992 in ihrer brennenden Flüchtlingsunterkunft in Lampertheim/Bergstraße.

1992

Eine dreiköpfige Familie aus Sri Lanka stirbt am 31. Januar 1992 in ihrer brennenden Flüchtlingsunterkunft in Lampertheim/Bergstraße. Im Herbst 1992 werden drei Jugendliche festgenommen, die den Brandanschlag gestehen. 1994 werden sie wegen besonders schwerer Brandstiftung vom Landgericht Darmstadt zu viereinhalb bis fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sieht keinen fremdenfeindlichen Hintergrund.

Der Rumäne Dragomir Christinel wird am 15. März 1992 in einem Asylbewerberheim bei einem Angriff einer 25-köpfigen Gruppe deutscher Jugendlicher in Saal (bei Rostock) zu Tode geprügelt. Der 18-jährige Asylbewerber stirbt an Hirnblutungen. Der Überfall auf das Heim war ein Racheakt für eine Auseinandersetzung zwischen Deutschen und Rumänen am Vorabend. Im Juni 1992 verurteilt das Bezirksgericht Rostock einen 18-jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge und schwerem Landfriedensbruch zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren. Zwei weitere Angreifer erhalten Bewährungsstrafen.

Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 genannt, 1999 nicht

Der 53-jährige Seemann Gustav Schneeclaus wird am 18. März 1992 in Buxtehude von Skinheads so schwer misshandelt, dass er an den Folgen der Verletzungen stirbt. Zuvor hat Schneeclaus Hitler als "großen Verbrecher" bezeichnet. Das Landgericht Stade verurteilt die beiden Täter Stefan S. (19) und Stephan K. (26) im September desselben Jahres zu Haftstrafen von sechs und achteinhalb Jahren.

Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 und 1999 genannt

Der 31-jährige Obdachlose Ingo Finnern wird am 19. März 1992 von einem Skinhead in das Becken des Flensburger Hafens gestoßen und ertrinkt. Finnern hatte sich seinem späteren Mörder als Sinti zu erkennen gegeben, nachdem dieser "Ausländer raus" gerufen hatte. Das Landgericht Flensburg verurteilt den 21-jährigen Skinhead Sascha D. zu fünf Jahren Jugendhaft, will aber keinen direkten Zusammenhang" zwischen dem Streit, den fremdenfeindlichen Ansichten des Täters und der Tat erkennen.

Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 genannt, 1999 nicht

Bei einem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Hörstel (Nordrhein-Westfalen) kommt der dort untergebrachte Erich Bosse ums Leben. Bis heute ist kein Täter ermittelt.

Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 genannt, 1999 nicht

Der 29-jährige Vietnamese Nguyen Van Tu stirbt am 24. April 1992 in Berlin durch einen Messerstich in die Lunge. Der 21-jährige Täter gibt an, der rechtsextremen DVU nahe zu stehen. Er wird am 8. Oktober 1992 vom Landgericht Berlin wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Als Tatmotiv stellt das Gericht Selbstjustiz vor dem Hintergrund fremdenfeindlicher Ressentiments fest.

Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 und 1999 genannt

Der 23-Jährige Thorsten Lamprecht wird am 9. Mai 1992 bei einem Überfall von etwa 60 Skinheads auf eine Punk-Fete in dem Magdeburger Lokal "Elbterrassen" mit einem Baseballschläger getötet. Wer den Punk erschlagen hat, kann nicht ermittelt werden. Vier Prozesse werden gegen 18 Mittäter angestrengt. Einer der Haupttäter, ein 24 Jahre alter Mann aus Wolfsburg, wird im Februar 1995 vom Magdeburger Landgericht zu vier Jahren Haft verurteilt, wegen Landfriedensbruchs im besonders schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 und 1999 genannt

Der Obdachlose Emil Wendtland wird am 1. Juli 1992 im Rosengarten in Neuruppin erstochen. Drei Skinheads verabredeten sich zum "Penner klatschen" und stießen auf den 50-jährigen. Nachdem sie ihn zusammengeschlagen haben, sticht einer der Angreifer mit einem Messer auf den Wehrlosen ein. Im Oktober 1993 verurteilt das Landgericht Potsdam den 20-jährigen Haupttäter Mirko H. wegen Totschlags zu sieben Jahren Jugendstrafe. Das Gericht stellt fest, H. habe sein Opfer für "einen Menschen zweiter Klasse gehalten". Ein Mittäter wird wegen schwerer Körperverletzung zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt.

Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 genannt, 1999 nicht

Der 56-jährige Kosovo-Albaner Sadri Berisha wird am 8. Juli 1992 mit einem Baseballschläger erschlagen, als sieben Skinheads seine Unterkunft in Ostfildern-Kemnat bei Stuttgart stürmen. Das Motiv der Täter, die sich vorher Hitler-Reden vom Band angehört haben, lautet: "Polacken klatschen". Lebenslange Haft bekommt Thomas W. (25), der den tödlichen Schlag ausgeführt hat. Die sechs anderen Skinheads werden zu Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten auf Bewährung und neun Jahren verurteilt.

Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 und 1999 genannt

Der 49-jährige Obdachlose Dieter Klaus Klein wird in der Nacht zum 1. August 1992 im Park von Bad Breisig (Rheinland-Pfalz) von zwei Skinheads zusammengetreten und danach mit einem Kampfmesser niedergestochen. Der Obdachlose, der auf einer Brunnenmauer schlief, war vom Lärm der Skinheads, die auch "Sieg Heil" riefen, aufgewacht und hatte sich den Krach verbeten. Die 17-jährigen Täter Patrick B. und Stefan H. werden 1993 zu Haftstrafen von acht Jahren und drei Monaten beziehungsweise sechs Jahren und drei Monaten verurteilt.

Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 genannt, 1999 nicht

Der Pole Ireneusz Szyderski stirbt am 3. August 1992 nach einem Besuch in einem Discozelt in Stotternheim/Thüringen. Als der 24jährige Erntehelfer mit Freunden das Gelände über einen Zaun verlassen will, treten und schlagen drei Ordner, die laut Staatsanwaltschaft Erfurt der Skinheadszene angehören, auf ihn ein. Nach der Obduktion sagt die Staatsanwaltschaft, "massive Schläge auf Kopf und Rücken hätten zum Tod geführt". Im Prozess will der medizinische Sachverständige allerdings nicht ausschließen, "dass die starke Alkoholisierung des Polen Schuld an dessen Tod sei". Das Landgericht Erfurt kann nicht klären, wer die Tritte und Schläge ausgeführt hat und verurteilt den 24-jährigen Rene K. im November 1993 zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Ein 23-Jähriger und ein 25-Jähriger werden zu Geldstrafen von 760 Mark beziehungsweise 600 Mark verurteilt.

Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 genannt, 1999 nicht

Der 35-jährige Obdachlose Frank Bönisch stirbt am 24. August 1992 auf dem Zentralplatz in Koblenz, als der damals 23-jährige Skinhead Andy Johann H. (Szenename: "Der deutsche Andy") das ganze Magazin einer großkalibrigen "Smith & Wesson" auf eine Gruppe von Punks, Obdachlosen und Drogenabhängigen abfeuert. H., der zur "Deutschen Front Coblenz (DFC)" gerechnet wird, erhält zehn Monate nach der Tat vom Landgericht Koblenz wegen Mordes und siebenfachen Mordversuchs eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren.

Der 58-jährige Obdachlose Günter Schwannecke wird am 29. August 1992 nachts auf einer Parkbank in Berlin-Charlottenburg von einem Ku-Klux-Klan-Anhänger zusammengeschlagen. Der 22-jährige Skinhead hatte mit einem Freund zuvor Ausländer bedroht und dann nach einem kurzen Wortwechsel mit seinem Baseballschläger auf den betrunkenen Schwannecke und einen weiteren Obdachlosen eingeschlagen. Der Täter wollte laut Berliner Landgericht "seine Aggressionen abreagieren". Günter Schwannecke stirbt am 5. September 1992 an einem Schädelbruch. Am 23. Februar 1993 verurteilt das Landgericht Berlin Norman Z. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sechs Jahren Haft.

Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 genannt, 1999 nicht

Bei einem Überfall von Neonazis auf ein Lokal in Geierswalde (Sachsen) in der Nacht zum 11. Oktober 1992 wird die Aushilfskellnerin Waldtraud Scheffler so schwer verletzt, dass sie 13 Tage später stirbt. Scheffler hatte versucht, auf die mit "Sieg Heil"-Rufen eindringenden Skinheads einzureden. Doch ein Neonazi schlug ihr mit voller Wucht eine Holzlatte auf den Kopf. Das Jugendschöffengericht Bautzen verurteilt den Täter zu viereinhalb Jahren Jugendstrafe.

Der 52-jähriger Obdachlose Rolf Schulze wird am 7. November 1992 bei Lehnin (Brandenburg) von zwei Skinheads getreten, mit Fäusten traktiert, mit einer Propangasflasche geschlagen und mehrmals im Kölpinsee untergetaucht. Später übergießen die Täter die Leiche mit Benzin und zünden sie an. Vor dem Bezirksgericht Potsdam bekennen sich die Angeklagten zu den verbotenen rechtsextremen Organisationen "Nationale Offensive" und "Nationalistische Front". Die Neonazis, 17 und 18 Jahre, erhalten im Juli 1993 Jugendstrafen von neun und sieben Jahren.

Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 genannt, 1999 nicht

Der 53 Jahre alte Metzger Karl-Hans Rohn wird am 13. November 1992 in Wuppertal (Nordrhein-Westfalen) von zwei Rechtsextremisten geschlagen, angezündet und erstickt. Rohn hat sich in einem Lokal als Jude ausgegeben, woraufhin der Wirt mit Worten wie "du kommst nach Auschwitz" und "Juden müssen brennen" die Skinheads zu der Gewalttat animiert. Das Landgericht Wuppertal verurteilt die beiden Schläger wegen Mordes zu 14 beziehungsweise acht Jahren Haft. Der Wirt erhält zehn Jahre.

Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 und 1999 genannt

Der 27-Jährige Hausbesetzer Silvio Meier verblutet am 21. November 1992 in Berlin. Der 17-jährige Sandro S. hat mit einem Messer auf Meier und seine Begleiter eingestochen. Silvio Meier hatte zuvor einen Aufnäher "Ich bin stolz, ein Deutscher zu sein" beanstandet. Die Täter rufen: "Jetzt haben wir es euch gezeigt, ihr linken Säue". Die Jugendstrafkammer des Kriminalgerichts Berlin-Moabit verurteilt Sandro S. am 2. Oktober 1993 in einem Jugendstrafverfahren wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Die Mitangeklagten, der 18-jährige Sven M. und der 17-jährige Alexander B., erhalten Freiheitsstrafen von dreieinhalb Jahren beziehungsweise 8 Monaten auf Bewährung.

Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 und 1999 genannt

Die Türkinnen Bahide Arslan (51), Ayse Yilmaz (14) und Yeliz Arslan (10) sterben am 22. November 1992 in Mölln bei einem Brandanschlag auf das Haus, in dem sie leben. Das Oberlandesgericht Schleswig spricht den 25-jährigen Rechtsextremisten Michael Peters und seinen 19 Jahre alten Kumpan Lars Christiansen am 8. Dezember 1993 des dreifachen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord an sieben Menschen für schuldig. Peters erhält eine lebenslängliche Haftstrafe. Christiansen wird zu zehn Jahren Jugendhaft verurteilt.

Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 und 1999 genannt

Der 51 Jahre alte Hans-Jochen Lommatsch wird am 18. Dezember 1992 in Oranienburg erschlagen. Der Baumaschinist wollte vor dem Schlafengehen nach seinem neuen Auto gucken. Auf dem Parkplatz trifft er auf zwei Skinheads aus der rechten Szene, die ihn "grundlos" angreifen, wie das Bezirksgericht Potsdam feststellt. Es hätte "jeden anderen treffen können", sagt der 26-jährige Jens Sch. auf die Frage nach seinem Motiv. Der mehrfach Vorbestrafte hat sein Opfer mit Faustschlägen und Tritten getötet. Das Bezirksgericht Potsdam verurteilt Sch. im Oktober 1993 zu acht Jahren Haft wegen Totschlags.

Der Türke Sahin Calisir stirbt am frühen Morgen des 27. Dezember 1992 auf der Autobahn 57 bei Meerbusch (Nordrhein-Westfalen). Sein Wagen ist zuvor von Klaus E., einem polizeibekannten rechten Hooligan aus Solingen, verfolgt und gerammt worden. Der 20-jährige Calisir und zwei türkische Begleiter flüchten aus Angst auf die Straße. Sahin Calisir wird von einem Auto erfasst. Das Schöffengericht Neuss kann kein ausländerfeindliches Motiv für die Verfolgungsjagd erkennen. Es verurteilt den 23-jährigen Klaus E. im Oktober 1993 wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung zu 15 Monaten Haft. Aus dem Gefängnis schreibt Klaus E. über den Toten: "Das mit dem Herumlaufen hat sich für ihn erledigt." Der Beifahrer von E. war als Ordner für die rechtsextreme "Deutsche Liga für Volk und Heimat" tätig.

1993

Am 18. Januar 1993 geraten fünf Jugendliche im thüringischen Arnstadt mit dem Parkwächter Karl Sidon in Streit. Die der "Babyskin-Szene" zugehörigen Jugendlichen verprügeln den 45-Jährigen, mit dem sie mehrfach Auseinandersetzungen gehabt hatten. Anschließend schleifen sie ihr regloses Opfer auf die viel befahrene Bahnhofstraße. Mehrere Autos überrollen den Mann. Im Krankenhaus erliegt er seinen Verletzungen. Zwei der Jugendlichen, 15 und 16 Jahre alt, verurteilt das Erfurter Bezirksgericht im August 1993 zu drei Jahren und neun Monaten Haft.

Der 22jährige Mike Zerna wird bei einem Überfall von rechten Skinheads auf linke Jugendliche am 19. Februar 1993 in Hoyerswerda (Sachsen) zusammengeschlagen. Die Angreifer, darunter drei wegen fremdenfeindlicher Gewalttaten Vorbestrafte, prügeln mit Rufen wie "schlagt die Zecken tot" auf Konzertbesucher und den Fahrer der Band ein. Dann kippen sie ein Auto auf den am Boden liegenden Mike Zerna. Sechs Tage später erliegt er seinen Verletzungen. Nach Ansicht des Landgerichts Bautzen sind Polizei und Sanitäter mitverantwortlich für den Tod, weil sie erst eine Stunde nach dem Überfall am Tatort eingetroffen sind. Das Landgericht Bautzen verurteilt im Juli 1994 zwölf Tatbeteiligte im Alter von 19 bis 25 Jahren zu Bewährungs- und Haftstrafen bis zu vier Jahren.

Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1994 in der Antwort auf eine weitere PDS-Anfrage genannt, 1999 auch

Der 56-jährige Türke Mustafa Demiral stirbt am 9. März 1993 in Mülheim/Ruhr nach einer Auseinandersetzung mit zwei Deutschen. Laut Essener Staatsschutz haben die Jugendlichen den herzkranken Türken angepöbelt. Demiral wehrt sich, woraufhin ein Mann eine Gaspistole zieht und auf den Kopf des Türken zielt. Dieser regt sich so sehr auf, dass er kurz darauf zusammenbricht und an einem Herzanfall stirbt. Beide Täter sind Mitglieder der "Republikaner". Die zwei Männer werden wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu je vier Jahren Haft verurteilt.

Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1994 und 1999 genannt

Der 18 Jahre alte Hans-Peter Zarse wird am 12. März 1993 nahe Uelzen (Niedersachsen) von seinem Skinhead-Kumpan erstochen. Bei einer gemeinsamen Fahrt ist das Moped wegen eines Motorschadens liegen geblieben. Es kommt zum Streit über die Panne. Bei der auch handgreiflich geführten Auseinandersetzung fühlt sich der Täter, laut Landgericht Lüneburg Anführer einer rechtsextremen Skinhead-Gruppe, "in seinem Dominanzstreben und seiner Ehre beeinträchtigt". Das Gericht verurteilt den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren.

Der Wehrpflichtige Matthias Lüders erhält bei einem Überfall von 40 rechten Skinheads auf eine Diskothek in Obhausen (Sachsen-Anhalt) am 24. April 1993 zwei Schläge auf den Kopf. Zwei Tage später stirbt der 23-Jährige. Die Diskothek habe zum Zeitpunkt der Tat als "linker Treffpunkt" gegolten, stellt das Landgericht Halle im Prozess gegen einen 20-jährigen Skinhead fest. Der "blitzartige Angriff" sei eine Racheaktion gewesen. Das Landgericht hält der Polizei vor, sie sei vorab informiert gewesen. Im Februar 1994 verurteilt das Gericht den Skinhead wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren. Er hat zugegeben, mit einem Baseballschläger zugeschlagen zu haben.

Auf das Haus der in Solingen lebenden Familie Genc wird am 29. Mai 1993 ein Brandanschlag verübt. Dabei sterben fünf Familienmitglieder: Gürsün Ince (27), Hatice Genc (18), Gülüstan Öztürk (12), Hülya Genc (9), Saime Genc (4). Am 13.10.1995 verurteilt ein Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts vier junge Solinger, die zur Tatzeit 16, 17, 20 und 23 Jahre alt waren, wegen auf Ausländerhass basierenden fünf-fachen Mordes, 14-fachen Mordversuches und besonders schwerer Brandstiftung zu einmal 15 und dreimal zehn Jahren Haft.

Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1994 und 1999 genannt

Zwei junge Rechtsextremisten quälen am 5. Juni 1993 in Fürstenwalde (Brandenburg) den Obdachlosen Horst Hennersdorf zu Tode. Der 37-Jährige wird auf einem Anwesen stundenlang misshandelt. Mehrere Zeugen beobachten die Tat, greifen aber nicht ein. Laut Landgericht Frankfurt (Oder) sind die Skinheads der rechten Szene zuzuordnen, doch habe es für die Tötung kein Motiv gegeben. Einer der Täter hatte indes bei der Befragung durch einen Psychiater angegeben, der Obdachlose habe auf ihn den Eindruck "eines niedrigen Menschen, eines dreckigen Penners" gemacht. Das Gericht verurteilt die Täter wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu acht beziehungsweise fünf Jahren Haft.

Ein schlafender Obdachloser wird am 16. Juli 1993 in Marl von einem rechten Skinhead als "Judensau" beschimpft und mit Schlägen und Tritten bis zur Bewusstlosigkeit misshandelt. Das 33 Jahre alte Opfer stirbt drei Monate später im Krankenhaus an einer Lungenembolie, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Im März 1994 verurteilt das Landgericht Essen den 18-jährigen Skinhead wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer 15-monatigen Jugendstrafe auf Bewährung. Das Gericht sieht keinen direkten Zusammenhang zwischen Misshandlung und Todesursache. Der Skinhead ist vor der Tat durch Körperverletzungen und rechtsextreme Propagandadelikte aufgefallen.

Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1999 genannt

Der Arbeitslose Hans-Georg Jakobson wird in der Nacht zum 28. Juli 1993 nahe Strausberg (Brandenburg) von drei rechten Skinheads aus einer fahrenden S-Bahn gestoßen und stirbt. Die Angreifer haben zuvor den schlafenden 35-jährigen geschlagen und getreten. Als sie bei ihm kein Geld finden, soll Jakobson einen "Denkzettel" erhalten. Das Landgericht Frankfurt (Oder) bescheinigt dem 20-jährigen, einschlägig vorbestraften René B. erhebliche kriminelle Energie sowie besondere Brutalität gegenüber Ausländern. Er wird im Januar 1994 wegen Mordes zu acht Jahren Jugendhaft, die 17- und 18jährigen Mittäter Henry G. und Thomas D. zu sechsjährigen Jugendhaftstrafen verurteilt.

Der 19-jährige Gambier Kolong Jamba wird am 7. Dezember 1993 im Eilzug von Hamburg nach Buchholz erstochen. Der 54-jährige Wilfried S. stößt ihm ein zwölf Zentimeter langes Messer in den Bauch, weil er sich durch den Asylbewerber gestört fühlt. Das Landgericht Stade verurteilt S. im März 1997 wegen "Totschlags in einem minderschweren Fall" zu zwei Jahren Haft, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Richter schließen Ausländerhass als Motiv aus, obwohl Kollegen bestätigen, dass S. Schwarzafrikaner mehrmals als "Teerpappe" und "Bimbos" bezeichnet hat. Das Messer habe er sich zugelegt, um sich "vor derartigen Leuten zu verteidigen".

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