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Politik: Rechte Gewalt: 1993

Am 18. Januar 1993 geraten fünf Jugendliche im thüringischen Arnstadt mit dem Parkwächter Karl Sidon in Streit.

Am 18. Januar 1993 geraten fünf Jugendliche im thüringischen Arnstadt mit dem Parkwächter Karl Sidon in Streit. Die der "Babyskin-Szene" zugehörigen Jugendlichen verprügeln den 45-Jährigen, mit dem sie mehrfach Auseinandersetzungen gehabt hatten. Anschließend schleifen sie ihr regloses Opfer auf die viel befahrene Bahnhofstraße. Mehrere Autos überrollen den Mann. Im Krankenhaus erliegt er seinen Verletzungen. Zwei der Jugendlichen, 15 und 16 Jahre alt, verurteilt das Erfurter Bezirksgericht im August 1993 zu drei Jahren und neun Monaten Haft.

Der 22jährige Mike Zerna wird bei einem Überfall von rechten Skinheads auf linke Jugendliche am 19. Februar 1993 in Hoyerswerda (Sachsen) zusammengeschlagen. Die Angreifer, darunter drei wegen fremdenfeindlicher Gewalttaten Vorbestrafte, prügeln mit Rufen wie "schlagt die Zecken tot" auf Konzertbesucher und den Fahrer der Band ein. Dann kippen sie ein Auto auf den am Boden liegenden Mike Zerna. Sechs Tage später erliegt er seinen Verletzungen. Nach Ansicht des Landgerichts Bautzen sind Polizei und Sanitäter mitverantwortlich für den Tod, weil sie erst eine Stunde nach dem Überfall am Tatort eingetroffen sind. Das Landgericht Bautzen verurteilt im Juli 1994 zwölf Tatbeteiligte im Alter von 19 bis 25 Jahren zu Bewährungs- und Haftstrafen bis zu vier Jahren.

Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1994 in der Antwort auf eine weitere PDS-Anfrage genannt, 1999 auch

Der 56-jährige Türke Mustafa Demiral stirbt am 9. März 1993 in Mülheim/Ruhr nach einer Auseinandersetzung mit zwei Deutschen. Laut Essener Staatsschutz haben die Jugendlichen den herzkranken Türken angepöbelt. Demiral wehrt sich, woraufhin ein Mann eine Gaspistole zieht und auf den Kopf des Türken zielt. Dieser regt sich so sehr auf, dass er kurz darauf zusammenbricht und an einem Herzanfall stirbt. Beide Täter sind Mitglieder der "Republikaner". Die zwei Männer werden wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu je vier Jahren Haft verurteilt.

Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1994 und 1999 genannt

Der 18 Jahre alte Hans-Peter Zarse wird am 12. März 1993 nahe Uelzen (Niedersachsen) von seinem Skinhead-Kumpan erstochen. Bei einer gemeinsamen Fahrt ist das Moped wegen eines Motorschadens liegen geblieben. Es kommt zum Streit über die Panne. Bei der auch handgreiflich geführten Auseinandersetzung fühlt sich der Täter, laut Landgericht Lüneburg Anführer einer rechtsextremen Skinhead-Gruppe, "in seinem Dominanzstreben und seiner Ehre beeinträchtigt". Das Gericht verurteilt den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren.

Der Wehrpflichtige Matthias Lüders erhält bei einem Überfall von 40 rechten Skinheads auf eine Diskothek in Obhausen (Sachsen-Anhalt) am 24. April 1993 zwei Schläge auf den Kopf. Zwei Tage später stirbt der 23-Jährige. Die Diskothek habe zum Zeitpunkt der Tat als "linker Treffpunkt" gegolten, stellt das Landgericht Halle im Prozess gegen einen 20-jährigen Skinhead fest. Der "blitzartige Angriff" sei eine Racheaktion gewesen. Das Landgericht hält der Polizei vor, sie sei vorab informiert gewesen. Im Februar 1994 verurteilt das Gericht den Skinhead wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren. Er hat zugegeben, mit einem Baseballschläger zugeschlagen zu haben.

Auf das Haus der in Solingen lebenden Familie Genc wird am 29. Mai 1993 ein Brandanschlag verübt. Dabei sterben fünf Familienmitglieder: Gürsün Ince (27), Hatice Genc (18), Gülüstan Öztürk (12), Hülya Genc (9), Saime Genc (4). Am 13.10.1995 verurteilt ein Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts vier junge Solinger, die zur Tatzeit 16, 17, 20 und 23 Jahre alt waren, wegen auf Ausländerhass basierenden fünf-fachen Mordes, 14-fachen Mordversuches und besonders schwerer Brandstiftung zu einmal 15 und dreimal zehn Jahren Haft.

Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1994 und 1999 genannt

Zwei junge Rechtsextremisten quälen am 5. Juni 1993 in Fürstenwalde (Brandenburg) den Obdachlosen Horst Hennersdorf zu Tode. Der 37-Jährige wird auf einem Anwesen stundenlang misshandelt. Mehrere Zeugen beobachten die Tat, greifen aber nicht ein. Laut Landgericht Frankfurt (Oder) sind die Skinheads der rechten Szene zuzuordnen, doch habe es für die Tötung kein Motiv gegeben. Einer der Täter hatte indes bei der Befragung durch einen Psychiater angegeben, der Obdachlose habe auf ihn den Eindruck "eines niedrigen Menschen, eines dreckigen Penners" gemacht. Das Gericht verurteilt die Täter wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu acht beziehungsweise fünf Jahren Haft.

Ein schlafender Obdachloser wird am 16. Juli 1993 in Marl von einem rechten Skinhead als "Judensau" beschimpft und mit Schlägen und Tritten bis zur Bewusstlosigkeit misshandelt. Das 33 Jahre alte Opfer stirbt drei Monate später im Krankenhaus an einer Lungenembolie, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Im März 1994 verurteilt das Landgericht Essen den 18-jährigen Skinhead wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer 15-monatigen Jugendstrafe auf Bewährung. Das Gericht sieht keinen direkten Zusammenhang zwischen Misshandlung und Todesursache. Der Skinhead ist vor der Tat durch Körperverletzungen und rechtsextreme Propagandadelikte aufgefallen.

Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1999 genannt

Der Arbeitslose Hans-Georg Jakobson wird in der Nacht zum 28. Juli 1993 nahe Strausberg (Brandenburg) von drei rechten Skinheads aus einer fahrenden S-Bahn gestoßen und stirbt. Die Angreifer haben zuvor den schlafenden 35-jährigen geschlagen und getreten. Als sie bei ihm kein Geld finden, soll Jakobson einen "Denkzettel" erhalten. Das Landgericht Frankfurt (Oder) bescheinigt dem 20-jährigen, einschlägig vorbestraften René B. erhebliche kriminelle Energie sowie besondere Brutalität gegenüber Ausländern. Er wird im Januar 1994 wegen Mordes zu acht Jahren Jugendhaft, die 17- und 18jährigen Mittäter Henry G. und Thomas D. zu sechsjährigen Jugendhaftstrafen verurteilt.

Der 19-jährige Gambier Kolong Jamba wird am 7. Dezember 1993 im Eilzug von Hamburg nach Buchholz erstochen. Der 54-jährige Wilfried S. stößt ihm ein zwölf Zentimeter langes Messer in den Bauch, weil er sich durch den Asylbewerber gestört fühlt. Das Landgericht Stade verurteilt S. im März 1997 wegen "Totschlags in einem minderschweren Fall" zu zwei Jahren Haft, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Richter schließen Ausländerhass als Motiv aus, obwohl Kollegen bestätigen, dass S. Schwarzafrikaner mehrmals als "Teerpappe" und "Bimbos" bezeichnet hat. Das Messer habe er sich zugelegt, um sich "vor derartigen Leuten zu verteidigen".

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