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Politik: Rechte und Pflichten

Nach dem vom 1. Januar an geltenden Zuwanderungsgesetz haben in Deutschland alle Neuzuwanderer (aus NichtEU-Staaten) sowie Spätaussiedler Anspruch auf einen Integrationskurs, der aus einem Sprachunterricht (600 Stunden) und Staatsbürgerkunde (30 Stunden) besteht.

Nach dem vom 1. Januar an geltenden Zuwanderungsgesetz haben in Deutschland alle Neuzuwanderer (aus NichtEU-Staaten) sowie Spätaussiedler Anspruch auf einen Integrationskurs, der aus einem Sprachunterricht (600 Stunden) und Staatsbürgerkunde (30 Stunden) besteht. Neu einwandernde Migranten, die den Sprachtest bei der zuständigen Ausländerbehörde nicht bestehen und somit als „integrationsbedürftig“ gelten, können zur Teilnahme am Kurs verpflichtet werden. Auch bereits in Deutschland lebende Ausländer, die über unzureichende Sprachkenntnisse verfügen, können zu einem Integrationskurs verpflichtet werden. Weigern sie sich, drohen Kürzungen von Sozialleistungen , etwa beim Arbeitslosengeld II. Für die Finanzierung der Kurse kommt der Bund auf (208 Millionen Euro für 2005), die Teilnehmer müssen sich mit einem Euro pro Unterrichtsstunde beteiligen. chic

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