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Die Stimmen für ein neues NPD-Verbotsverfahren werden lauter.

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Update

Rechter Terror: Debatte um ein neues NPD-Verbotsverfahren

Angela Merkel hat die Mordserie von Neonazis scharf verurteilt - und will die Chancen für ein neues NPD-Verbotsverfahren prüfen. Unterdessen gibt es Kritik an der Arbeit der Ermittlungsbehörden.

Von
  • Antje Sirleschtov
  • Frank Jansen

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will angesichts der Neonazi-Mordserie an Ausländern in Deutschland die Erfolgsaussichten für ein neues NPD-Verbotsverfahren prüfen lassen. Das geht aus einem am Montag beim CDU-Parteitag in Leipzig vorgelegten Initiativantrag hervor, der von Merkel, CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe und weiteren Delegierten eingebracht wurde.

Die CDU will die Regierungen von Bund und Ländern auffordern, intensiv zu prüfen, ob nach dem Vereinsrecht weitere Strukturen der rechtsextremistischen Szene verboten werden können. Zudem müsse die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu einem neuen NPD-Verbotsverfahren vorangetrieben werden. Bund und Länder seien gefordert, „alle rechtsstaatlichen Mittel konsequent gegen diese rechtsextremistischen Bestrebungen zu ergreifen“.

Der von extremistischen Parteien und vielen Kameradschaften getragene aggressive Rechtsextremismus sei durch die Mordserie demaskiert worden „und zeigt sich als eine ernsthafte, brutale Gefahr für unser demokratisches Gemeinwesen“, heißt es in dem Papier. Die Taten der Terrorzelle in Zwickau zeigten „in aller Brutalität, dass rechtsextremistische Strukturen ihren aggressiven Kampf“ gegen den Rechtsstaat auch mit terroristischen Mitteln führten. Eine  Verbindung zwischen den Taten des Jenaer Neonazi-Trios und der NPD ist allerdings bislang nicht zu erkennen.

Angela Merkel hat die Mordserie an Ausländern in Deutschland als rechtsextremen Terrorismus verurteilt. „Das ist eine Schande, das ist beschämend für Deutschland“, sagte Merkel auf dem CDU-Bundesparteitag. „Wir müssen alles tun, um die Dinge aufzuklären“, sagte die Kanzlerin. Im Bereich der inneren Sicherheit erlebe man immer wieder Unvorstellbares.

Das Bundesverfassungsgericht hatte ein erstes Verbotsverfahren 2003 gestoppt, weil Verbindungsleute des Verfassungsschutzes in der NPD aktiv waren. Auch Politiker anderer Parteien hatten nach Bekanntwerden der Mordserie mit rechtsterroristischem Hintergrund zu einem Neuanlauf für ein NPD-Verbot aufgerufen. Linke-Chef Klaus Ernst forderte eine parteiübergreifende Bundestagsinitiative für ein neues Verfahren. SPD-Innenexperte Thomas Oppermann sagte am Montag im ZDF, auch wenn die rechtsextreme Partei offenbar keinen Kontakt zu der Zwickauer Terrorzelle gehabt habe, schaffe sie doch "das geistige Umfeld." Die NPD gehöre ganz klar verboten. Auch SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles schloss sich dem an. "Aus unserer Sicht ist ein NPD-Verbot weiterhin richtig", sagte Nahles am Montag in Berlin nach einer Telefonschaltkonferenz des SPD-Präsidiums.

Politiker unterschiedlicher Parteien äußerten sich auch zu der Frage der Aufklärung der rechtsextremen Verbrechen. Bei den Verbrechen der Gruppe habe die Aufklärung überhaupt nicht funktioniert, kritisierte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) im Deutschlandradio. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sagte, er setze auf rasche Aufklärung, ob hinter dem Täter-Trio ein größeres Netzwerk stehe. Friedrich forderte zugleich Aufklärung vom Thüringer Verfassungsschutz. Es sei „sehr beunruhigend, dass zwischen der Mordserie in ganz Deutschland und der rechtsextremen Szene in Thüringen kein Zusammenhang erkannt wurde“, sagte Friedrich. Sein Sprecher schloss nach derzeitigem Erkenntnisstand aus, dass Mitglieder des Neonazi-Trios vom Bundesamt für Verfassungsschutz oder dem Bundeskriminalamt geführt worden sind.

Möglicherweise weiterer Fall mit fremdenfeindlichem Hintergrund aufgeklärt

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen ermitteln indessen in einem weiteren bisher ungeklärten Sprengstoffanschlag in Köln. Bei dem Attentat in der Kölner Innenstadt im Jahr 2001 war eine damals 19-jährige Deutsch-Iranerin in dem elterlichen Lebensmittelgeschäft „durch eine Sprengfalle schwer verletzt worden“, wie Landesinnenminister Ralf Jäger (SPD) am Montag in Düsseldorf mitteilte. Hinweise auf mögliche Zusammenhänge mit der rechtsterroristischen Zwickauer Zelle ergaben sich demnach bei der Analyse einer Propaganda-DVD der verdächtigten Neonazis.

Zuvor war bereits bekannt geworden, dass die Behörden in Nordrhein-Westfalen mögliche Zusammenhänge zwischen der Zwickauer Terrorgruppe und dem Anschlag mit einer Nagelbombe 2004 im Kölner Stadtteil Mülheim überprüfen. Zu dem Attentat mit 22 Verletzten in einer überwiegend von Türken bewohnten Geschäftsstraße hatte sich die Zwickauer Gruppe auf ihrer DVD bekannt.

Die nordrhein-westfälische Polizei untersucht zudem erneut einen Sprengstoffanschlag an der S-Bahnstation Düsseldorf-Wehrhahn im Jahr 2000. Dabei waren zehn Aussiedler verletzt worden. In Bayern wird zudem untersucht, ob sich neue Erkenntnisse zum ungeklärten Messerangriff vom Dezember 2008 auf den damaligen Polizeichef von Passau, Alois Mannichl, ergeben.

Im Bundesgerichtshof in Karlsruhe begann Montagnachmittag die Vorführung des am Sonntag bei Hannover festgenommenen mutmaßlichen Rechtsextremisten Holger G. vor dem Ermittlungsrichter. Dem am Sonntag nahe Hannover festgenommenen Holger G. (37) wird unter anderem die Mitgliedschaft in der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ vorgeworfen. Als NSU hatten sich die zwei Männer des Trios, Uwe M. und Uwe B., in einer DVD bezeichnet, die von der Polizei in Zwickau gefunden wurde. In dem Film werden die „Döner-Morde“ an acht türkischstämmigen Männern und einem Griechen sowie ein Nagelbombenanschlag in Köln glorifiziert. Ein Exemplar dieser DVD ging in der vergangenen Woche bei einer Geschäftsstelle der Linkspartei in Halle ein. Sicherheitskreise vermuten, das dritte Mitglied des Trios, Beate Z., habe die DVD verschickt. Beate Z. hatte am 4. November im sächsischen Zwickau das Haus angezündet, in dem das Trio gelebt hatte. Vergangenen Dienstag stellte sich die Frau der Polizei. Am Sonntag hat der Bundesgerichtshof Beate Z. in Untersuchungshaft gesteckt. (mit dapd)

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