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Der Bundestag erteilt dem Neonazi und NPD-Funktionär Uwe Meenen eine beschränkte Zugangserlaubnis. Einen Hausausweis bekommt er aber nicht.

© REUTERS/Fabrizio Bensch

Update

Rechtsextreme: Neonazi bekommt beschränkte Zugangserlaubnis für den Bundestag

Der Bundestag vermeidet ein Gerichtsurteil und kommt dem NPD-Funktionär Uwe Meenen im Streit um Zutritt zum hohen Haus entgegen.

Der Bundestag hat sich im Rechtsstreit mit dem Neonazi und NPD-Funktionär Uwe Meenen um Zutritt zu den Liegenschaften des Parlaments geeinigt. Nach einem am Donnerstag vor dem Berliner Verwaltungsgericht geschlossenen Vergleich erhält der Mitarbeiter des EU-Parlamentariers und früheren NPD-Chefs Udo Voigt bis Ende der Legislaturperiode eine beschränkte Zugangserlaubnis. Meenen darf die beim Bundestag angesiedelten Büros der deutschen Europaabgeordneten sowie das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus betreten, in dem sich die Parlamentsbibliothek befindet. Er hatte auf die Erteilung eines sogenannten Hausausweises geklagt, der zum Zutritt in alle Liegenschaften einschließlich des Plenargebäudes berechtigt. Den hatte der Bundestag ihm wegen angeblich fehlender Zuverlässigkeit jedoch verweigert.

Laut Hausordnung haben Mitarbeiter von EU-Parlamentariern wie diese selbst einen Anspruch auf den Ausweis. Der Bundestag bestätigte den Vergleich nach einem nichtöffentlichen Gerichtstermin am Donnerstag. Ein für diesen Tag ursprünglich angesetzter öffentlicher Verhandlungstermin wurde nach Angaben Meenens auf Initiative der Parlamentsverwaltung kurzfristig gestrichen und stattdessen Vergleichsbereitschaft signalisiert. Der Bundestag teilte auf Anfrage dagegen mit, das Gericht habe die Initiative ergriffen und die Einigung vorgeschlagen. Bisher hatte die Parlamentsverwaltung Informationen zu dem Verfahren strikt verweigert.

Meenen will trotzdem den vollgültigen Ausweis

Meenen will mit Ablauf der Wahlperiode einen vollgültigen Ausweis beantragen. Er spricht davon, zu Bundestagsabgeordneten „Kontakt halten“ zu wollen. Er sehe sich bisher in seiner Arbeit stark eingeschränkt. Die Bewährungszeit für eine Vorstrafe wegen Volksverhetzung laufe in diesem Jahr ab. Dann gebe es keinen Grund mehr, ihm den Ausweis mit allen Eintrittsrechten zu verweigern.

Welche Persönlichkeiten in den Bundestag gelangen können, wurde zuletzt auch anhand des früheren RAF-Terroristen Christian Klar offenbar, den der Linken-Bundestagsabgeordnete Diether Dehm für Internet-Dienste beschäftigt. Klar hatte eine langjährige Haftstrafe wegen mehrfachen Mordes verbüßt. Auch er kam mehrmals in die Parlamentsgebäude, allerdings nur, wenn Dehm ihn persönlich abgeholt hat. Nach den internen Regeln darf jeder Parlamentarier bis zu sechs Personen in die Gebäude mitnehmen, ohne dass deren Personalien festgestellt werden müssen. Röntgenkontrollen sind möglich. Auch Klar hatte vergeblich einen Ausweis beantragt und könnte als Mitarbeiter Dehms einen Anspruch geltend machen. Dehm und er wollen dies jedoch nicht. Der Weg über eine persönliche Begleitung wäre Voigt und Meenen versperrt. Die Regelung findet auf EU-Abgeordnete keine Anwendung, teilt der Bundestag mit.

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