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Rechtsextremismus: Bayern will NPD verbieten lassen

Bayerns Innenminister Herrmann setzt sich für ein neues NPD-Verbotsverfahren ein. Damit weicht er von der Unionslinie ab und geht auf Konfrontation zu Schäuble.

Bis zum kommenden Sommer werde Bayern eine entsprechende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vorbereiten, sagte Joachim Herrmann der Süddeutschen Zeitung. Dazu wolle er mit "allen guten Willens" zusammenarbeiten, auch mit seinen SPD-Länderkollegen.

Anders als Herrmann lehnen alle Unions-geführten Bundesländer einen erneuten Anlauf für ein Verbotsverfahren ab. Auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hält ein zweites Verbotsverfahren gegen die NPD für aussichtslos. Entsprechende Pläne der SPD-Länderinnenminister hatte er im Mai als "unseriös" kritisiert.

Herrmann will sich davon jedoch nicht abschrecken lassen. Notfalls werde Bayern auch mit Schäuble "eine klare Debatte" führen, sagte er. Ein Verbotsantrag kann nicht von einem Land allein gestellt werden, sondern nur von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat eingebracht werden.

2003 war ein erster Versuch, die NPD verbieten zu lasse, in Karlsruhe gescheitert. Die Richter hatten beanstandet, dass das belastende Material zum Teil von V-Leute des Verfassungsschutzes stammte. Damit seien rechtsstaatliche Grundsätze verletzt worden. Ein Urteil darüber, ob die NPD verfassungskonform ist, steht somit aber noch aus.

Anders als einige SPD-Minister lehnte Herrmann es allerdings ab, seine V-Leuten im Zuge eines neuen NPD-Verfahrens abzuziehen. Die Hürden für ein Verbot dürften vom Verfassungsgericht nicht so hoch gelegt werden, dass sie unüberwindbar würden, sagte Herrmann.

"Wenn wir die NPD so lange machen lassen, bis die Bundesrepublik in Gefahr ist, dann haben wir den richtigen Zeitpunkt für ein Verbot verpasst. Dann bringen wir unsere Republik in Gefahr", begründete der bayerische Innenminister seinen Vorstoß.

Seiner Ansicht nach hat sich die Situation seit 2003 verändert. So habe es allein in der jüngsten Vergangenheit mehrere Vorfälle gegeben, die deutlich machten, dass die NPD Gewalt wohlwollend dulde. Beispielsweise sei vor zwei Wochen im baden-württembergischen Lörrach ein NPD-Funktionär festgenommen worden, der Sprengstoff gehortet habe. In Thüringen habe ein NPD-Kreisvorsitzender einen Brasilianer überfallen. Zudem habe die dortige Parteispitze während des Landtagswahlkampfes den dunkelhäutigen Integrationsbeauftragten der CDU offen bedroht.

Die SPD-Innenminister hatten bereits im Frühjahr vor einer steigenden Gewaltbereitschaft der NPD gewarnt. In einer 90-seitigen Dokumentation hatten sie Belege für die antisemitische und antidemokratische Haltung der NPD zusammengetragen.

Unmittelbarer Anlass für Herrmanns Vorstoß ist offenbar, dass im Herbst ein Urteil der Bundesverfassungsgerichts erwartet wird, in dem sich die Richter zu der Frage äußern wollen, wie stark eine Partei durch das Versammlungsrecht beschränkt werden darf. Sollten die Richter die bisherige Praxis als zu streng empfinden, könnte dies dazu führen, dass NPD-Aufmärsche schwieriger zu verbieten sein würden.

Wie die Süddeutsche Zeitung weiter berichtet, stützt Herrmann seine Hoffnung auf Erfolg vor allem darauf, dass das Gericht mittlerweile anders zusammengesetzt ist als 2003. Bis Herbst 2010 werden alle Richter, die damals eine Fortsetzung des Verfahrens ablehnten, abgelöst worden sein.
 

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa

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