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Rechtsextremismus: Gericht verurteilt Mitglieder von "Sturm 34"

Im Prozess um die verbotene Neonazi-Gruppe "Sturm 34" aus dem sächsischen Mittweida hat das Gericht zwei Jugendhaftstrafen sowie eine Bewährungsstrafe verhängt. Zwei Angeklagte wurden freigesprochen. Einen zentralen Anklagepunkt ließen die Richter jedoch fallen.

Drei Mitglieder der verbotenen rechtsextremen Kameradschaft "Sturm 34" sind am Mittwoch vom Dresdner Landgericht verurteilt worden. Allerdings wurden die Strafen nicht - wie von der Staatsanwaltschaft beantragt - wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verhängt. Von diesem Vorwurf sprachen die Richter alle fünf Angeklagten frei.

Der 20-jährige Tom W., der als mutmaßlicher Rädelsführer galt, wurde am Mittwoch stattdessen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Sein Bruder Peter muss eine Jugendstrafe von drei Jahren verbüßen. Ein weiterer Mann wurde ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der 41-jährige Informant des Staatsschutzes, Matthias R., und ein weiterer Angeklagter wurden freigesprochen.

Höhere Strafen als gefordert

Die Kameradschaft war im April 2007 von Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) verboten worden. Die aus 40 bis 50 Mitgliedern bestehende Gruppe soll für gewalttätige Überfälle in der Region Mittweida verantwortlich sein.

Obwohl das Gericht einen zentralen Anklagepunkt fallenließ, ging es mit seinem Strafmaß in drei Fällen über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte für vier der fünf Angeklagten Jugendstrafen von sechs Monaten auf Bewährung bis zu zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung beantragt. Für Matthias R. hatte sie trotz Schuldspruchs Straffreiheit gefordert. Die Verteidiger hatten die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung zu deutlich geringeren Jugendstrafen beantragt oder auf Freispruch plädiert. (sf/ddp/dpa)

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