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Rechtsextremismus: Grüne gegen neues NPD-Verbotsverfahren

Die Grünen halten ein neues NPD-Verbotsverfahren für kontraproduktiv, weil ein Scheitern des Verfahrens so gut wie sicher sei, so Fraktionsgeschäftsführer Beck.

Berlin - Die Grünen wenden sich auch gegen Überlegungen, dafür die Regularien des Bundesverfassungsgericht zu ändern. Die Gründe, die zum Scheitern der letzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geführt haben, bestünden unverändert fort.

Beck reagierte damit auf Überlegungen in der SPD, das Bundesverfassungsgerichtgesetz zu ändern, um die Durchsetzung eines NPD-Verbots zu erleichtern. Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), will die Zahl der zuständigen Richter bei Verbotsverfahren von acht auf zwölf Personen erhöhen, wie die "Frankfurter Rundschau" berichtete. Zur Begründung weise Edathy darauf hin, dass die gesetzlich vorgeschriebene Zwei-Drittel-Mehrheit bei Parteiverbotsverfahren tatsächlich eine Drei-Viertel-Mehrheit sei, weil ein Senat des Bundesverfassungsgerichts seit der Reform von 1963 nicht mehr aus zwölf, sondern nur noch aus acht Richtern bestehe. Deshalb müssten sechs Richter einem Verbot zustimmen.

Linksfraktion: "Eine verkorkste Idee"

Überdies sei ein solches Verfahren der einzige Prozess, bei dem die Verfassungsrichter nicht allein die rechtliche, sondern die tatsächliche Bewertung eines Antrags vornehmen müssten, heißt es dem Bericht zufolge in dem Vorschlag von Edathy. Dem zuständigen Senat für Verbotsverfahren sollten deshalb gleichberechtigt vier Richter vom Bundesgerichtshof zur Seite gestellt werden, die in Beweiserhebung und Beweiswürdigung erfahren seien.

Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic, warf der SPD Populismus vor. "Sie will ein Gericht zusammenschustern, welches den gewünschten Verfahrensausgang - das Verbot der NPD - garantieren soll." Das sei eine völlig "verkorkste Idee". Das Grundgesetz verbiete die Einrichtung von Sondergerichten genauso wie den Erlass von Gesetzen für den Einzelfall.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das Verbotsverfahren gegen die NPD im März 2003 wegen der V-Männer eingestellt, die in die rechtsextreme Partei eingeschleust worden waren. Bei seiner Entscheidung zeigte sich der damals ausnahmsweise nur mit sieben Richtern besetzte zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts gespalten: drei Richter sahen in der V-Mann-Problematik ein Verfahrenshindernis, die übrigen vier nicht. Die Stimmen der drei Richter reichten jedoch aus, um eine Fortführung des Verbotsverfahrens zu verhindern. Denn laut Paragraf 15 Absatz 4 BVerfGG bedarf es bei Parteiverboten "zu einer dem Antragsgegner nachteiligen Entscheidung in jedem Fall einer Mehrheit von zwei Dritteln des Senats". (tso/AFP)

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