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Rechtsextremismus: "Kameradschaft Tor" bleibt verboten

Die rechtsextremistische "Kameradschaft Tor" bleibt verboten. 2005 hatte Berlins Innensenator die Gruppierung zwangsaufgelöst. Eine Klage der Neonazis gegen das Verbot scheiterte jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat das vor mehr als zwei Jahren verhängte Verbot gegen die rechtsextremistische "Kameradschaft Tor" bestätigt. Der 1. Senat habe die Klage des Vereins gegen die Entscheidung der Senatsinnenverwaltung am 11. März 2008 abgewiesen, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit. Die schriftliche Urteilsbegründung sei den Verfahrensbeteiligten in den vergangenen Tagen zugestellt worden. Die Organisation hatte vor ihrem Verbot etwa 10 bis 15 Mitglieder.

Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hatte im März 2005 die Neonazi-Gruppierungen "Kameradschaft Tor" sowie deren "Mädelgruppe" und die "Berliner Alternative Süd-Ost" (BASO) zwangsaufgelöst. Das Verbot des Vereins sei im Hinblick auf die Aktionen der Kameradschaft "frei von Willkür und verhältnismäßig", urteilten die Richter. Dem vorliegenden Beweismaterial sei zu entnehmen, dass die Kameradschaft eine "dem Nationalsozialismus wesensverwandte Ausrichtung aufweise". Diese verfolge sie kämpferisch-aggressiv, insbesondere durch die öffentliche Verbreitung von entsprechendem Propagandamaterial.

Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Das OVG hatte jüngst erst die Verbote der rechtsextremistischen Vereine "Schutzbund Deutschland" und ANSDAPO durch das brandenburgische Innenministerium bestätigt. (mhz/ddp)

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