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Rechtsextremismus: Mahler muss ins Gefängnis

Knapp zwei Jahre nach dem Urteil des Berliner Landgerichts muss der rechtsextreme Anwalt Horst Mahler seine Strafe verbüßen. Das schleppende Verfahren stößt auf Kritik.

Berlin - Die Ladung zum Haftantritt noch im November sei ihm kürzlich zugestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft dem Tagesspiegel mit. Das Gericht hatte den judenfeindlichen Demagogen im Januar 2005 wegen Volksverhetzung zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Mahler, der einst als RAF-Terrorist inhaftiert war, legte Revision ein, die der Bundesgerichtshof (BGH) im August 2006 verwarf.

Der zeitliche Abstand zwischen Urteil und Haftantritt stößt auf Kritik, zumal der Holocaust-Leugner weiter hetzt. Es wäre wünschenswert, dass der BGH in solchen Fällen rechter Kriminalität schneller entscheidet, sagte der Chef der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Volker Ratzmann. Mahler muss die Haft in Cottbus absitzen, weil er in Brandenburg gemeldet ist. (Tsp/tso)

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