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Der NPD-Politiker Udo Pastörs sitzt am Donnerstag, den 2. August 2012, hinter der Anklagebank im Amtsgericht Schwerin. Ihm wird Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Verleumdung des Holocausts vorgeworfen.

© dpa

Rechtsextremismus: Neuer Prozess gegen NPD-Fraktionschef Pastörs

Vor dem Amtsgericht Schwerin hat ein neuer Prozess gegen den NPD-Fraktionschef Udo Pastörs begonnen. Er soll im Landtag Holocaust-Opfer verleumdet haben. Pastörs Anwalt zögert die Verhandlungen heraus - und pocht auf die Immunität seines Mandanten.

Der NPD-Fraktionschef in Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, muss sich erneut vor Gericht verantworten. Vor dem Amtsgericht Schwerin begann am Donnerstag ein Prozess gegen den rechtsextremen Politiker wegen Verleumdung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Pastörs soll im Januar 2010 in einer Rede vor dem Schweriner Landtag den Holocaust geleugnet und damit Opfer und Hinterbliebene beleidigt haben.

Pastörs bezeichnete laut Anklage eine Gedenkveranstaltung für die Opfer des Holocausts als „Betroffenheitstheater“ und das Andenken an die Toten als „einseitigen Schuldkult“. Zudem sprach er vom „sogenannten Holocaust“ und einer „Auschwitzprojektion“ durch die Politiker der demokratischen Parteien. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft.

Zum Auftakt der Verhandlungen bezeichnete der NPD-Politiker den Prozess als „illegal“, da er als Mitglied der Bundesversammlung, die im März Joachim Gauck zum Bundespräsidenten gewählt hatte, Immunität genieße. Der Anwalt von Pastörs, dessen Partei- und Fraktionskollege Michael Andrejewski, forderte die Hinzuziehung eines weiteren Berufsrichters. Er begründete dies mit der Tragweite der Gerichtsentscheidung, da sein Mandant als Abgeordneter unter dem besonderen Schutz der sogenannten Indemnität stehe. Demnach dürfen Mitglieder von Landtagen, Bundestag oder Bundesversammlung zum Schutz der freie Meinungsäußerung grundsätzlich nicht wegen ihrer Aussagen im Parlament strafrechtlich verfolgt werden. Laut Schweriner Staatsanwaltschaft gilt dies auch für die sonst strafbare Leugnung des Holocausts, allerdings nicht für verleumderische Beleidigungen.

Der erste Verhandlungstag wurde nach nur einer Stunde beendet. Der Prozess, geleitet von Richterin Susanne Labi, soll am 9. August fortgesetzt werden.

Der NPD-Politiker war im Oktober 2010 vom Landgericht Saarbrücken bereits wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er bei einem NPD-Treffen im Februar 2009 Türken und Juden verunglimpft. Das Urteil wurde vom Landgericht Saarbrücken bestätigt, ist aber noch nicht rechtskräftig.

Im April 2012 hat ihm das Landgericht Rostock ehrverletzende Äußerungen gegenüber der Präsidentin des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern unter Strafandrohung untersagt. Pastörs hat Berufung eingelegt.

(dpa, AFP)

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