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Rechtsextremismus: Neuer Prozess um Neonazi-Gruppe "Sturm 34"

Der Prozess um die sächsische Neonazi-Gruppe "Sturm 34" muss neu aufgerollt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Aus Sicht der Richter hat das Landgericht Dresden falsche Maßstäbe bei der Frage angelegt, ob es sich bei der Gruppierung um eine kriminelle Vereinigung handelt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Donnerstag ein Urteil des Landgerichts Dresden vom August 2008 auf, das in der Gruppierung allenfalls eine Bande gesehen hatte. Damit hatte die Revision der Staatsanwaltschaft Erfolg. Nach dem BGH-Urteil können übergeordnete Ziele wie eine Weltanschauung oder eine Ideologie Belege dafür sein, dass es sich um eine kriminelle Vereinigung handelt. Laut Urteil beabsichtigte die Kameradschaft das sächsische Mittweida durch die Schaffung einer sogenannten nationalbefreiten Zone "zeckenfrei" und "braun" zu machen.

"Sturm 34" hatte im Jahr 2006 in der Region Mittweida mehrere gewalttätige Überfälle verübt. Das Landgericht Dresden verurteilte zwei der fünf angeklagten "Sturm 34"-Mitglieder wegen gefährlicher Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen und einen dritten Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe. Zwei weitere Männer wurden freigesprochen.

Vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung hatte das Landgericht alle fünf Angeklagten freigesprochen und dies damit begründet, dass es keinen für alle verbindlichen Gruppenwillen gegeben habe. Nach Auffassung des BGH legte das Landgericht dabei zu enge Maßstäbe an. Die von den drei Verurteilten eingelegten Revisionen verwarf der BGH. Die Gruppierung war im April 2007 vom sächsischen Innenministerium verboten worden. (smz/ddp/dpa)

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