zum Hauptinhalt

Rechtsextremismus: SPD uneins über neuerliches NPD-Verbotsverfahren

In der SPD gibt es unterschiedliche Auffassungen über eine Neuauflage des 2003 gescheiterten Verbotsverfahrens gegen die NPD. Fraktionschef Struck will im Zweifelsfall sogar das Bundesverfassungsgerichtsgesetz ändern.

Frankfurt/Main - Die SPD ist uneins hinsichtlich eines neuen NPD-Verbotsantrags. Während Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) einen Neuanlauf nach dem gescheiterten Verfahren von 2003 ablehnt, betonte SPD-Fraktionschef Peter Struck: "Wir prüfen in der SPD-Fraktion ernsthaft ein neues Verbotsverfahren." Der frühere Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch unterstrich, die Anforderungen an ein Verbot seien nicht so hoch wie oft behauptet.

Zypries sagte, sie sei keine Anhängerin von Parteiverbotsverfahren und plädierte für die politische Bekämpfung von Neonazis. Die Ministerin kritisierte zudem Forderungen aus der SPD als "unglücklich", das Bundesverfassungsgerichtsgesetz zu ändern, damit eine Partei mit einfacher statt mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Karlsruhe verboten werden kann.

Struck für Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Für eine solche Änderung sprach sich indes Struck aus. Die hohen Hürden seien eine "Konsequenz aus der Nazi-Zeit" gewesen. Ein Parteiverbot sollte in Zukunft auch mit einfacher Mehrheit vom Verfassungsgericht beschlossen werden können. Der SPD-Fraktionschef bezeichnete die NPD als "eindeutig verfassungswidrige Partei". Sie praktiziere Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung.

Ex-Verfassungsrichter Jentsch warnte derweil davor, die Anforderungen aus Karlsruhe an ein NPD-Verbot als "überzogen" zu interpretieren. Ein Verbotsverfahren sei "jederzeit wieder möglich". Das Gericht habe auch keineswegs den Abzug aller V-Leute aus der NPD verlangt, sondern nur aus deren Führungsebene. "Sollte das Material ausreichen, dann könnte man ein solches Verfahren erneut anstreben", sagte Jentsch, der das NPD-Verbotsverfahren als Berichterstatter bearbeitet hatte.

Beckstein schließt Verbotsverfahren aus

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) hält ein neues Verbotsverfahren für "derzeit aussichtslos". Er unterstützte aber das Bestreben der SPD-Fraktion, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz so zu ändern, dass nicht mehr eine Minderheit des Gerichts ein NPD-Verbot blockieren könne. Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) befürwortete einen Verbotsantrag. Seit 2003 habe sich "eine Menge geändert". Es gebe in der NPD eine Radikalisierung. Es seien rechte Kameradschaften in die Partei geholt worden. Mittlerweile erkläre die NPD auch öffentlich, dass sie den Parlamentarismus abschaffen wolle.

Die Innenexperten von FDP und Links-Fraktion, Max Stadler und Petra Pau, argumentierten, ein NPD-Verbotsverfahren beseitige nicht die Ursachen des Rechtsextremismus. "Die Rechten suchen sich bei einem Verbot neue Organisationsformen", warnte Stadler.

(tso/ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false