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Politik: Rechtsextremismus: Straftäter sollen zur Kasse gebeten werden

Bislang war die Abschöpfung illegal erworbener Vermögen durch den Staat in erster Linie bei Straftätern aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität üblich. Sachsen-Anhalts Innenminister Manfred Püchel (SPD) will dieses Rechtsinstrument künftig auch verstärkt im Bereich rechtsextremistischer Straftaten anwenden.

Bislang war die Abschöpfung illegal erworbener Vermögen durch den Staat in erster Linie bei Straftätern aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität üblich. Sachsen-Anhalts Innenminister Manfred Püchel (SPD) will dieses Rechtsinstrument künftig auch verstärkt im Bereich rechtsextremistischer Straftaten anwenden. "Da wird eine Menge Geld verdient", sagt der Minister und verweist auf den erst vor zwei Wochen von Beamten des Landeskriminalamtes ausgehobenen "Mitteldeutschen Musikversand" in Halle/Saale und Weimar. Dessen Inhaber dürfte nach vorsichtigen Schätzungen der Ermittler durch den Handel mit Skinhead-Musik sowie einschlägigen Fanartikeln monatliche Umsätze von bis zu 40 000 Mark bei Gewinnspannen von bis zu 90 Prozent verbucht haben.

"Auch solchen Straftätern wollen wir künftig signalisieren: Es lohnt sich finanziell immer weniger", sagt Püchel. Zumal Straftaten nach den Paragrafen 86 und 86a des Strafgesetzbuches (Verbreiten bzw. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) nur mit Höchststrafen von drei Jahren belegt seien, könne man Täter durch die Einziehung von Vermögenswerten empfindlicher treffen als mit einer Haftstrafe, glaubt der Minister. Sachsen-Anhalt war im vergangenen Jahr nach Baden-Württemberg das zweite Bundesland, das die vom Bund geschaffenen erweiterten Möglichkeiten zur Einziehung illegal erworbener Vermögenswerte in Landesrecht umgesetzt hat. Bislang sind vor allen Dingen Straftäter aus dem Organisierten Verbrechen durch Polizei und Justiz zur Kasse gebeten worden.

Und diese Kasse hat dabei ganz schön laut geklingelt: In den letzten 17 Monaten haben die 14 speziell ausgebildeten Vermögensfahnder in den sechs Polizeidirektionen des Landes und im Landeskriminalamt die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten - Bankguthaben, Immobilien und Wertsachen - in Höhe von mehr als 37 Millionen Mark veranlasst. Rund 27 Millionen Mark davon sind aufgrund von Gerichtsbeschlüssen bereits rechtskräftig eingezogen worden. "Davon sind rund 16 Millionen Mark zur Abgeltung von Vermögensschäden bereitgestellt worden, die die Opfer der Straftaten erlitten haben", sagt Püchel. "Mehr als 9,5 Millionen Mark sind in die Landeskasse geflossen."

Eberhard Löblich

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