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Rechtsextremismus: V-Leute in der NPD bleiben aktiv

Im Streit um die V-Leute des Verfassungsschutzes in der NPD, die ein neues Verbotsverfahren behindern, ist keine Lösung in Sicht.

Von Frank Jansen

Berlin - Im Innenausschuss des Bundestages scheiterte am Mittwoch die Linksfraktion mit ihrem Antrag zur Abschaltung aller V-Leute in der rechtsextremen Partei. Die Abgeordneten von SPD, Union und FDP stimmten gegen das Papier der Linken, die Grünen enthielten sich. Mit dem Antrag wollte die Linke die Forderung an die Bundesregierung durchsetzen, das Bundesamt für Verfassungsschutz anzuweisen, alle V-Leute in der NPD abzuschalten. Außerdem sollte sich die Regierung dafür einsetzen, dass auch die Länder auf ihre Spitzel verzichten.

Der Antrag der Linken sei „polemisch und undifferenziert“, sagte der Ausschussvorsitzende Sebastian Edathy (SPD) dem Tagesspiegel. Um ein weiteres Verbotsverfahren zu erreichen, müssten nicht alle V-Leute abgeschaltet werden, sondern nur die in den Vorständen der NPD. Karlsruhe hatte 2003 das Verbotsverfahren eingestellt, weil einigen Richtern nicht klar war, in welchem Maße der Staat über die V-Leute in der NPD mitmischt. Bemerkenswert erscheint, dass auch die Abgeordneten der CSU gegen den Linken-Antrag stimmten. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer hatte nach dem Attentat auf den Passauer Polizeichef Alois Mannichl ein Verbotsverfahren verlangt und in Aussicht gestellt, der Landesverfassungsschutz könne die V-Leute aus der NPD „abziehen“. Frank Jansen

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