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Politik: Rechtsextremismus: Wenn Fremdenhass den Betriebsfrieden stört

Es ist einer der wenigen vorbildlich gelösten Fälle: Seit zwei Jahren wirbt die Eko Stahl GmbH in Eisenhüttenstadt für Toleranz zwischen Deutschen und Ausländern. Es gibt gezielte Aktionen für Lehrlinge, Kulturfeste und Austauschprogramme.

Von Matthias Meisner

Es ist einer der wenigen vorbildlich gelösten Fälle: Seit zwei Jahren wirbt die Eko Stahl GmbH in Eisenhüttenstadt für Toleranz zwischen Deutschen und Ausländern. Es gibt gezielte Aktionen für Lehrlinge, Kulturfeste und Austauschprogramme. Der Kampagne vorangegangen waren Auseinandersetzungen um zwei rechtsradikale Lehrlinge, die den Koch eines jugoslawischen Restaurants niedergeschlagen hatten. Ein Auszubildender wurde entlassen, der andere entgegen den Gepflogenheiten nach der Ausbildung nicht weiterbeschäftigt.

So oder ähnlich mag sich das auch der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Ludolf von Wartenberg, vorgestellt haben. Er forderte jetzt, rechtsradikale Mitarbeiter zu entlassen: "Wir müssen das testen und notfalls auch vor den Gerichten durchkämpfen." Noch 1998 hatte der damalige brandenburgische Wirtschaftsminister Burkhard Dreher (SPD) das Vorgehen des Unternehmens gegen die Jugendlichen als "Grenzweg" bezeichnet: "Exekutieren allein nutzt nichts."

Tatsächlich ist die Rechtssprechung zum Umgang mit rechtsradikalen Mitarbeitern bisher außerordentlich uneinheitlich. Schlagzeilen vor zwei Jahren machten die Auseinandersetzungen bei der Berliner Stadtreinigung. In einer Lehrlingsgruppe war damals "Ausschwitz wir kommen" und "Panzer müssen rollen" gegröhlt worden. Zwei Jugendliche aus der Gruppe fertigten ein Blechschild mit der Aufschrift "Arbeit macht frei - Türkei schönes Land" und befestigten es an der Werkbank unter dem Schraubstock eines türkischen Kollegen. Der überraschende Ausgang des Verfahrens: Die Entlassung des einen Lehrlings wurde vom Landesarbeitsgericht bestätigt, gut drei Monate später aber hob eine andere Kammer des Gerichts die Kündigung des anderen auf.

Im Fall eines langjährig beschäftigten Unternehmers, der ausländerfeindliche Flugblätter im Betrieb aufgehängt hatte, entschied das Landesarbeitsgericht Hamm, dass der Arbeitgeber es hätte mit einer Abmahnung bewenden lassen können. Dagegen hielt das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz eine ordentliche Kündigung für berechtigt, nachdem ein Arbeitnehmer seinem türkischen Kollegen eine Strichzeichnung mit Galgenfigur und dem Kommentar "Ein toter Türke, ein guter Türke" gezeigt hatte. Höchstrichterlich bestätigte das Bundesarbeitsgericht schon 1992, dass die verhaltensbedingte Kündigung eines Lehrers berechtigt war. Er hatte den Schülern im Unterricht Judenwitze erzählt.

Juristen appellieren, die Mittel des Arbeitsrechts häufiger anzuwenden. Der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ulrich Weber, sagte der "Financial Times Deutschland", Rechtsextremismus könne etwa in Firmen mit vielen ausländischen Mitarbeitern ein Grund zur Kündigung sein, weil er sich auf das Miteinander im Betrieb auswirke. Ähnlich argumentiert Dieter Lenz, Justitiar der DGB Rechtschutz GmbH in Düsseldorf: Es dürfe nicht akzeptiert werden, wenn Kunden oder Kollegen mit fremdenfeindlichen Sprüchen oder einem uniformierten Äußeren provoziert werden, sagt er zum Tagesspiegel. "Es ist ausländischen Kollegen nicht zuzumuten mit Leuten zusammenzuarbeiten, die erkennbar Vorurteile gegen Ausländer haben." Lenz räumte aber ein, gerade im Arbeitsrecht handele es sich oft um Ermessensentscheidungen.

Warum sich der DGB aber dem Vorschlag entziehen will, das Thema Rechtsextremismus im Rahmen der Gespräche zum Bündnis für Arbeit zu behandeln, ist weitgehend offen geblieben. Der BDI hatte das vorgeschlagen, doch DGB-Vize Ursula Engelen-Kefer lehnte das in einer knappen Erklärung ab: "Dieses Thema müssen wir alle angehen - die ganze Gesellschaft."

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