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Neuer Anlauf: Das NPD-Verbotsverfahren hat viele Befürworter. Die haben aber selbst Zweifel, ob es letztendlich dazu kommt.

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Update Exklusiv

Rechtsextremismus: Innenministerkonferenz vor Beschluss zu NPD-Verbot

Ein zweites Verbotsverfahren gegen die NPD rückt näher. Bei der Tagung der Innenministerkonferenz soll ein entsprechender Beschluss auf den Weg gebracht werden - und der könnte sich als äußerst lang erweisen.

Von Frank Jansen

Bei der Tagung der Innenministerkonferenz (IMK) am Donnerstag und Freitag in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden werde wahrscheinlich ein Beschluss mit dem Tenor gefasst, „ja, wir wollen das Verbot auf den Weg bringen“, sagte am Montag Brandenburgs Innenminister Dietmar Woidke (SPD) dem Tagesspiegel. Die Innenminister der Länder, Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) kommt als Gast hinzu, wollen am Donnerstag beim traditionellen „Kamingespräch“ der IMK über das Verbotsverfahren beraten. „Ziel sollte es sein, dass wir uns grundsätzlich auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen“, sagte Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) dem Tagesspiegel. Er spreche sich „für ein rechtssicheres Verbotsverfahren aus“. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erwartet "ein starkes Signal von der IMK". Das Verbotsverfahren müsse jetzt konkret vorbereitet werden, sagte Herrmann dem Tagesspiegel.

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) äußerte gegenüber dem Tagesspiegel die Hoffnung, in Wiesbaden werde „Übereinstimmung herrschen, dass die NPD verboten gehört“. Er will zudem die IMK bitten, die von ihm initiierte „länderoffene Arbeitsgruppe“ mit der Prüfung der Aussichten eines Verfahrens zu beauftragen.

Deutliche Skepsis äußerte hingegen Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU). Er glaube nicht, dass bei der Tagung der IMK schon eine Verständigung auf ein Verbotsverfahren zu erreichen sei, sagte Schünemann dem Tagesspiegel. Weil ein Scheitern des Verfahrens "fatal wäre, muss ein Verbotsantrag sehr sorgfältig geprüft werden", betonte der Minister. "Eine neuerliche Niederlage können wir uns nicht leisten." Vielmehr sollte die Prüfphase verlängert werden. Schünemann warb erneut für seinen Vorschlag, schon vor einem Verbotsverfahren der NPD den Zufluss staatlicher Mittel zu sperren. Dadurch würde der NPD eine wichtige Geldquelle verloren gehen, sagte Schünemann. Diese Maßnahme bedürfe allerdings einer Verfassungsänderung. Für Schünemann hat die Sperrung staatlicher Gelder auch eine langfristigen Vorteil: "Bei einem Verbot der NPD könnte dann auch möglichen Nachfolgeorganisationen die staatliche Finanzierung verweigert werden".

Nach Ansicht des Brandenburger Innenministers Woidke ist der formale Beschluss der Innenminister, sich mit einem Verbotsantrag ans Bundesverfassungsgericht zu wenden, in Absprache mit Bundestag und Bundesregierung in sechs bis zwölf Monaten möglich. Und Herrmann betonte, das Verfahren müsse "bis Sommer 2012" auf den Weg gebracht werden. Berlins Innensenator Henkel hingegen meinte, „was die Zeitspanne betrifft, sollten die Erwartungen nicht zu hochgeschraubt werden“. Angesichts der Risiken „geht Sorgfalt vor Schnelligkeit“. Ähnlich äußerte sich Stahlknecht.

Offen bleibt, ob die IMK den Verdacht auf eine Verbindung zwischen der Jenaer Terrorzelle und einem Ex-NPD-Funktionär für ausreichend hält, um ihn als einen Verbotsgrund zu nennen. Die Polizei hatte vergangene Woche den früheren Vizechef der Thüringer NPD, Ralf Wohlleben, festgenommen, weil er den Terroristen eine Waffe verschafft haben soll. „Das könnte man schon ins Verbotsverfahren einführen, bevor es ein rechtskräftiges Urteil gibt“, meinte Woidke. Verbindungen eines ehemals führenden NPD-Funktionärs zur Terrorgruppe seien „ein ernstzunehmender Grund für ein NPD-Verbotsverfahren“, sagte auch Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) im Gespräch mit dem Tagesspiegel. Jetzt sei „eine Grenze erreicht“. Stahlknecht will allerdings eine juristische Prüfung abwarten.

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