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Untersuchungsausschuss des Bundestags: Die schärfste Waffe des Parlaments

Im Fall der Zwickauer Terrorzelle erwägen die Bundestagsfraktionen, einen Untersuchungsausschuss zu beantragen. Wie funktioniert ein Untersuchungsausschuss?

Ein solches Gremium gilt als schärfste Waffe des Parlaments. Es prüft mögliche Missstände in Regierung und Verwaltung sowie Fehlverhalten von Politikern. Im Fall der rechtsextremen Mordserie steht der Verdacht im Raum, dass den Sicherheitsbehörden Ermittlungsfehler unterlaufen sein könnten.

Nach Artikel 44 des Grundgesetzes kann und muss der Bundestag auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Die Ausschuss kann Zeugen und Sachverständige vernehmen und sonstige Ermittlungen durch Gerichte und Verwaltungsbehörden vornehmen lassen. Das Ergebnis wird in einem Bericht an das Plenum zusammengefasst.

Der Untersuchungsausschuss verhängt zwar keine Strafen, doch für das Verfahren gelten ähnliche Regeln wie vor Gericht. Die Beweiserhebungen sind grundsätzlich öffentlich. Rechtliche Grundlagen sind das Untersuchungsausschussgesetz (PUAG), die Strafprozessordnung und die Geschäftsordnung des Bundestags.

Seit 1950 wurden im Bundestag zahlreiche Untersuchungsausschüsse eingesetzt. Sie befassten sich unter anderem mit den Hintergründen der Wahl Bonns als Hauptstadt, mit der Affäre um den im Kanzleramt enttarnten DDR-Spion Günter Guillaume, mit den Parteispenden sowie den Bombenangriffen auf einen Tanklaster in Kundus. (dapd)

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