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Über ein Verbot der NPD muss demnächst wieder das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

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Verbotsverfahren: NPD inszeniert sich als NSA-Opfer

Die NPD beantragt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Einstellung des Verbotsverfahrens. Dafür bedient sich die rechtsextreme Partei eines juristischen Winkelzugs und gibt sich als Opfer der NSA.

Die NPD versucht Profit aus der NSA-Affäre zu schlagen und diese für einen juristischen Winkelzug gegen das Verbotsverfahren zu nutzen. Die rechtsextreme Partei hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Einstellung des gegen sie laufenden Parteiverbotsverfahren beantragt. Das Gericht bestätigte den Eingang des Antrags. Dafür hat NPD-Anwalt Peter Richter, der gleichzeitig stellvertretender NPD-Chef im Saarland ist, eine längere Begründung vorgelegt. Eine der Begründungen für die beantragte Verfahrenseinstellung ist die NSA-Affäre.

"Unter dem Eindruck der NSA-Affäre und vor dem Hintergrund weiterer konkreter Indizien muss befürchtet werden, dass sowohl der Verfahrensbevollmächtigte als auch Parteifunktionäre in den Bundes- und Landesvorständen von in- und/oder ausländischen Geheimdiensten nachrichtendienstlich überwacht werden. Solange dies nicht vom Bundesrat ausgeschlossen werden kann, ist die Durchführung eines fairen Verfahrens nicht möglich, weil Partei und Bevollmächtigter nicht vertraulich miteinander kommunizieren können", heißt es in einer Erklärung der Partei.

Snowden soll in dem Verfahren als Zeuge vernommen werden

Damit begnügt sich die NPD aber nicht. Die Partei beantragt auch, den ehemaligen NSA-Mitarbeiter Edward Snowden, durch dessen Veröffentlichung die Affäre ins Rollen geraten war, zu befragen.

Beweise für ihre These, dass die NPD und ihre Funktionäre abgehört worden seien, liefert die Partei allerdings nicht. Stattdessen ist in der Erklärung der NPD von "konkreten Indizien" und "Befürchtungen" die Rede.

Die NPD zweifelt außerdem daran, dass das Beweismaterial ohne Informationen von V-Leuten zusammengestellt worden sei. Ein erstes NPD-Verbotsverfahren, damals beantragt von Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung, war 2003 an dieser V-Mann-Problematik vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Diesmal versicherten die Innenminister der Länder, dass ihr Beweismaterial frei von V-Mann-Informationen sei. Alle Innenminister hatten versichert, keine Informationen von V-Personen verwendet zu haben. Diesmal hat nur der Bundesrat den Verbotsantrag gestellt. Bundestag und Bundesregierung unterstützen diesen aber.

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