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Ein NPD-Verbotsverfahren rückt mit Abzug von V-Leuten näher.

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Verbotsverfahren rückt näher: Union will V-Leute in NPD-Vorständen abschalten

Nach der SPD sind nun auch die Unionsparteien dafür, die V-Leute aus den NPD-Vorständen abzuziehen. Der Rückzug soll bei der Sonderkonferenz am 22. März beschlossen werden.

Von Frank Jansen

Ein Verbotsverfahren gegen die NPD rückt näher. Die von CDU und CSU gestellten Innenminister der Länder sowie Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) haben nach Informationen des Tagesspiegels am Dienstag vereinbart, die V-Leute des Verfassungsschutzes in den Führungsebenen der rechtsextremen Partei sollten noch in diesem Frühjahr zurückgezog werden. Die Unionspolitiker wollen einen entsprechenden Beschluss beim Sondertreffen der Innenministerkonferenz am 22. März vorlegen.

Da die sozialdemokratischen Innenminister schon lange auf ein zweites Verbotsverfahren drängen und zum Teil bereits ihre V-Leute in Vorständen der NPD abgeschaltet haben, gilt die Annahme der Beschlussvorlage als sicher. Wie der Tagesspiegel aus Sicherheitskreisen erfuhr, werden derzeit etwa zehn führende NPD-Mitglieder als V-Leute geführt.

Die Einigung bei der Telefonkonferenz wurde möglich, weil auch Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) zustimmte, der bislang einem Verbotsverfahren skeptisch gegenüberstand. Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) wertete gegenüber dem Tagesspiegel die Einigkeit der Amtskollegen aus der Union als Fortschritt auf dem Weg zur Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die NPD.

Im Umfeld der Innenministerkonferenz wurde allerdings betont, der Verzicht auf V-Leute bedeute noch nicht, dass ein Verbotsverfahren zwingend eingeleitet werde. Der Rückzug der Spitzel sei aber notwendig, um mit der Sammlung von Beweismaterial zu den verfassungsfeindlichen Bestrebungen der Partei zu beginnen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2003 das damalige Verbotsverfahren eingestellt, weil drei der sieben Richter die Beobachtung der NPD durch V-Leute in Vorständen kurz vor und während des Verfahrens als "rechtsstaatswidrige Verfehlung des Gebots strikter Staatsfreiheit" der Partei ansahen.

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