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Politik: Rechtsstreit: Stasi-Forscher Knabe pocht auf freie Meinungsäußerung

Der Rechtsstreit zwischen dem Hamburger Verlag Gruner und Jahr und dem Buchautor Hubertus Knabe ist am Freitag vor dem Hamburger Landgericht fortgesetzt worden. Die Entscheidung über eine vom Verlag und dem früheren "Stern"-Redakteur und heutigen Herausgeber der "Woche", Manfred Bissinger, beantragte einstweilige Verfügung gegen Knabe soll jetzt am kommenden Mittwoch fallen.

Der Rechtsstreit zwischen dem Hamburger Verlag Gruner und Jahr und dem Buchautor Hubertus Knabe ist am Freitag vor dem Hamburger Landgericht fortgesetzt worden. Die Entscheidung über eine vom Verlag und dem früheren "Stern"-Redakteur und heutigen Herausgeber der "Woche", Manfred Bissinger, beantragte einstweilige Verfügung gegen Knabe soll jetzt am kommenden Mittwoch fallen. Knabe hatte in einer Vorabveröffentlichung seines Buches "Der diskrete Charme der DDR" geschrieben, es sei nicht auszuschließen, dass die DDR 1967 bei einem "Stern"-Artikel Bissingers über den Verleger Axel Springer "ihre Finger im Spiel hatte". Außerdem wehrt sich Gruner und Jahr gegen die Äußerung, der "Stern" habe "propagandistisch aufbereitete Materialien" aus der DDR gegen den damaligen Bundespräsidenten Heinrich Lübke verwendet. Die Sache ist eilig, denn in Kürze soll Knabes Buch erscheinen.

Das Gericht ließ zu Beginn der Verhandlung erkennen, dass es in dem Zitat über Bissingers Springer-Artikel im Sinne der Antragsteller einen nicht ausreichend belegten "Tatsachenkern" sieht. Knabes Anwalt nannte die Aussage hingegen eine vom Grundgesetz gedeckte Meinungsäußerung. In Sachen Lübke hatte Gruner-Anwalt Helmuth Jipp dem Historiker Knabe vorgeworfen, er versuche mit den Worten "propagandistisch aufbereitete Materialien" den Eindruck zu vermitteln, die aus der DDR strammenden Dokumente über Lübke seien gefälscht und trotzdem vom "Stern" veröffentlicht worden. Es sei aber unbestritten, dass die Dokumente, deren Herkunft der "Stern" nie verschwiegen habe, keine Fälschungen seien. Knabe dagegen betonte, er habe nur darauf hinweisen wollen, dass die DDR mit der Verbreitung des Materials propagandistische Ziele verfolgt habe.

Karsten Plog

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