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Rechtsstreit: Stasi-Spitzel darf anonym bleiben

Erneut hat ein ehemaliger Stasi- Spitzel erfolgreich gegen einen Medienbericht geklagt, der seinen Klarnamen nennt.

Berlin - Das Berliner Landgericht hat dem RBB-Magazin „Kontraste“ am Dienstag verboten, über die Stasi-Vergangenheit des Klägers als „IM Wilfried“ zu berichten. Der frühere Spitzel arbeitet als Stuntman und ist mit einer bekannten TV- Schauspielerin liiert. So geriet er ins öffentliche Blickfeld. Zuvor hatte „IM Wilfried“ einen Rechtsstreit gegen das Ost- Magazin „Super Illu“ gewonnen. „Kontraste“ hat darüber berichtet und das Urteil kritisiert. Nach Auskunft des Gerichts hat der Stuntman „etliche Verfahren“ ähnlichen Inhalts angestrengt.

Der Ex-Spitzel hatte dem RBB vorgeworfen, sich an einer „als missliebig empfundenen Gerichtsentscheidung abzuarbeiten“. Er werde minutenlang im Bild gezeigt als einer, der unverschämterweise auf Anonymität poche. Dabei wehre er sich bloß gegen eine eklatant rechtswidrige Berichterstattung. Er sei weder prominent noch sei er für die Stasi an exponierter Stelle tätig gewesen. Nach über 20 Jahren habe er ein Recht darauf, nicht mit seiner Vergangenheit in der Öffentlichkeit „bemakelt“ zu werden. Der Sender hielt dagegen, der Ex-Spitzel werde nicht stigmatisiert. Vielmehr gebe es ein legitimes öffentliches Interesse, zumal die mit ihm liierte Schauspielerin sich gegen Rechtsextremismus engagiere, sich aber an der Seite eines Mannes zeige, der früher inoffiziell für den Unterdrückungsapparat der SED tätig gewesen sei. Medien seien verpflichtet, Nachrichten zu verbreiten und Kritik zu üben. neu

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