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Reform: Verhandlungen über Erbschaftssteuer wieder vertagt

Die Koalitionen hat die Beratungen über die Erbschaftsteuer wieder vertagt. Das Bundesverfassungsgericht fordert Änderungen, doch die Koalition kann sich nicht auf eine Reform verständigen. Unklar ist weiterhin, ob die Reform bis Ende des Jahres unter Dach und Fach sein muss.

Die koalitionsinternen Verhandlungen über die Reform der Erbschaftsteuer sind erneut vertagt worden. Es gebe noch Beratungsbedarf, sagten Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) und der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Peter Ramsauer, am Donnerstag nach der Arbeitsgruppen-Sitzung der Koalition in Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hatte neue Bewertungsregeln für den Erbfall verlangt. Die Parteienvertreter ringen um die geplante Begünstigung von Firmenerben und um Freibeträge bei der Erbschaftsteuer.

Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" besteht allerdings kein Termindruck bis Jahresende. Tatsächlich ist die Frist für die Reform in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weniger eindeutig formuliert als bei Karlsruher Urteilen üblich, räumte Gerichtssprecherin Anja Kesting ein. Vertreter von Union und SPD begannen dennoch weitere, möglicherweise entscheidende Gespräche. Die CSU blieb zuvor bei ihren Forderungen.

Aussage zu Regelung ab 2009 fehlt

Die Zeitung schrieb, es bestehe kein Zeitdruck, weil nach der Karlsruher Entscheidung die bisherigen - als verfassungswidrig eingestuften - Regeln bis zum Erlass eines neuen Gesetzes anwendbar bleiben. Das Blatt schließt dies aus dem Tenor des Beschlusses: "Das bisherige Recht ist bis zu einer Neuregelung weiter anwendbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 31. Dezember 2008 zu treffen." Die in Karlsruher Entscheidungen sonst übliche Formulierung fehlt, dass das bisherige Regelwerk "längstens" bis zum Ablauf der Frist in Kraft bleibe.

Die Gerichtssprecherin sagte, dem reinen Wortlaut nach sei der Tenor des Beschlusses vom November 2006 "interpretationsfähig". Zwar sei eine Frist zur Neuregelung gesetzt, aber keine Aussage zu Weitergeltung oder Wegfall des bisherigen Rechts für den Fall einer verspäteten Reform getroffen worden. Das Bundesfinanzministerium sieht weiter Zeitdruck bis zum Jahresende. "Die Erbschaftsteuer kann dann nicht mehr erhoben werden", sagte ein Ministeriumssprecher. Nach Ansicht der Unionsfraktion stellt der Zeitungsbericht eine Minderheitsmeinung dar.

Größte Hürden sind die CSU-Forderung nach regionalen Sonderregeln oder höheren Freibeträgen. Zudem geht es um den Tarif für entferntere Verwandte. In der Union wurde nicht ausgeschlossen, dass bereits unstrittige Punkte eines Pakets vom Montag wieder aufgeschnürt werden. Die Koalition hatte sich bereits darauf geeinigt, dass die Substanz des Betriebs für die weitgehende Befreiung der Steuer von 85 Prozent nur noch 10 statt 15 Jahre erhalten werden müsse. (nis/dpa)

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