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Reformen: Bayern findet Gesundheitsfonds unrealistisch

Ein Jahr nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform steht der für Anfang 2009 geplante Gesundheitsfonds aus CSU-Sicht auf der Kippe. Der Bund hält jedoch weiter an der Reform fest. In Karlsruhe wurden unterdessen weitere Verfassungsbeschwerden gegen den Fonds angekündigt.

Die CSU in Bayern sieht keinen Weg für den geplanten Gesundheitsfonds. "Nachdem wichtige Vorarbeiten bis heute nicht geleistet wurden, ist der Fonds nach meiner Einschätzung unrealistisch geworden", sagte die bayerische Sozialministerin Christa Stewens (CSU) der "Süddeutschen Zeitung".

Mit dem Fonds soll ein geänderter Finanzausgleich zwischen den Kassen je nach Krankheiten ihrer Mitglieder eingeführt werden. Durch die Planungen könnte der Umfang des Ausgleichs nach Expertenansicht von rund 15 auf bis zu 40 Milliarden Euro wachsen. Als Alarmzeichen stufen es die CSU-Politiker ein, dass ein wissenschaftlicher Beirat für die Vorbereitung dieses Ausgleichs erst in der vergangenen Woche wegen Meinungsverschiedenheiten mit dem zuständigen Bundesversicherungsamt (BVA) zurückgetreten war.

Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums entgegnete am Montag in Berlin: "Der Fonds steht im Gesetz, und der Fonds kommt." Bei einem Kippen des Fonds wäre nach "SZ"-Angaben ein neues Gesetzgebungsverfahren nötig, das das gesamte Regelwerk an zahlreichen Stellen ändert.

Höhe der Mehrbelastung noch nicht klar

Stoiber hatte durchgesetzt, dass die Kassen eines Landes mit maximal 100 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich durch den geplanten größeren Finanzausgleich zwischen den Versicherungen belastet werden. In zeitlicher Nähe zur bayerischen Landtagswahl am 28. September könnte es mehr Klarheit zu den drohenden Beitragssteigerungen für die gesetzliche Krankenversicherung geben. Zu Mehrbelastungen auch für bayerische Versicherte könnten dann Berechnungen über einen Mittelabfluss zulasten der bayerischen Ärzte und Kliniken führen. Wie weit bayerische Krankenkassen konkret mehr belastet werden, kann nach Darstellung des Bundesgesundheitsministeriums erst nach dem 15. August gesagt werden. Erst dann würden die Krankenkassen Daten über die Krankheiten ihrer Versicherten vorlegen, sagte die Sprecherin.

Weitere Beschwerden

Weitere sechs Ärzte und Zahnärzte legten beim Bundesverfassungsgericht Beschwerden gegen die Reformregeln zur privaten Krankenversicherung ein. Unterstützt werden sie dabei durch den Freien Verband Deutscher Zahnärzte, den Privatärztlichen Bundesverband, den Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen und die Vereinigung unabhängiger Vertragszahnärzte, berichteten die Verbände. Auch die Continentale Krankenversicherung und die Inter-Krankenversicherung legten Verfassungsbeschwerde ein. (cp/dpa)

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