zum Hauptinhalt

Politik: „Reformen mit Koalitionsplänen unmöglich“

Unionsexperte Storm fordert Kehrtwende bei Gesundheit und Rente / Schmidt: Beitrag von über 15 Prozent denkbar

Von Antje Sirleschtov

Berlin. Die Pläne von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), nach dem Vorbild der Hartz-Kommission nun Strukturreformen im Gesundheits- und Rentenbereich anzuschieben, haben zu neuen Auseinandersetzungen über die finanzielle Situation der Renten- und Krankenkassen geführt.

Der Sozialexperte der Union, Andreas Storm, sagte dem Tagesspiegel, die erste Voraussetzung zur Schaffung von Reformkommissionen, wie sie der Kanzler will, sei die „vollständige Rücknahme der Koalitionspläne“. Denn mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze bei der Rentenversicherung, der Anhebung der Pflichtversicherungsgrenze für die Krankenversicherung für Neueinsteiger, der Erhöhung der Umsatzsteuer auf Zahnersatz und der Absenkung der Schwankungsreserve der Rentenkassen werde „genau das Gegenteil von dem erreicht“, was der Kanzler nun plane. Alle diese Maßnahmen würden zu einer Verschärfung der Finanzsituation der Kassen beitragen. Zudem seien sie „eine Abkehr vom Ziel der privaten Zusatzvorsorge“. Storm forderte Schröder auf, in seiner Regierungserklärung in dieser Woche „klarzustellen, welchen Weg er gehen will – Strukturreform oder Koalitionsvereinbarungen“.

Der Kanzler hatte sich für eine Senkung der Lohnnebenkosten stark gemacht. Nach Vorbild der Hartz-Kommission sollten in dieser Legislaturperiode zwei Reformpakete in den Bereichen Rente und Gesundheit greifen, hatte Schröder dem „Tagesspiegel am Sonntag“ gesagt. Schröder nannte es als Ziel seiner Rentenpolitik, dass die Menschen „in dem Alter in Rente gehen, das jetzt im Gesetz steht“. Derzeit liegt das gesetzliche Rentenalter bei 65 Jahren für Männer und 63 Jahren für Frauen, die Arbeitnehmer gehen aber im Durchschnitt drei Jahre früher in den Ruhestand. Das reale Renteneintrittsalter war bereits im Zusammenhang mit der Hartz- Kommission debattiert worden. Eine kürzere Bezugsdauer von Arbeitslosengeld für Ältere, die als Grund für die Frühverrentung bezeichnet wird, scheiterte am Widerstand der Gewerkschaften und Sozialpolitiker.

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), der mit der Ankündigung des Kanzlers die Durchsetzung der von ihr selbst geplanten Reform des Gesundheitssystems zum Teil aus der Hand genommen wurde, sagte in der „Bild am Sonntag“, ein Anstieg der Krankenkassenbeiträge auf über 15 Prozent sei bei „einzelnen Kassen“ möglich. Dies betreffe aber nur solche Versicherungen, die ohnehin schon hohe Beiträge hätten, wie etwa die AOK Berlin und Bayern mit 14,9 Prozent. Um die Beiträge stabil zu halten, will Schmidt ab 2003 umfassend Kosten senken. Einschränkungen von medizinisch notwendigen Leistungen und eine Erhöhung von Zuzahlungen wie etwa beim Zahnersatz kämen jedoch nicht in Frage, betonte die Ministerin. „Alles andere muss ohne Tabu auf den Prüfstand.“ Dazu gehöre zum Beispiel das Sterbegeld.

Auch auf Privatversicherte könnten 2003 deutlich höhere Beiträge zukommen. Der Marktführer, die Deutsche Krankenversicherung, will ihre Beiträge im Durchschnitt um fünf Prozent erhöhen, die Debeka als Branchenzweiter hat nach Zeitungsberichten bereits eine durchschnittliche Steigerung der Krankenkassenbeiträge von 7,5 Prozent angekündigt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false