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Politik: Reine Privatsache

Wie Jürgen Möllemann sich verteidigen könnte

Von Robert Birnbaum

Von Robert Birnbaum

Hat Jürgen W. Möllemann der FDP Schaden zugefügt? Die Frage klingt skurril, könnte die Freien Demokraten aber in nächster Zeit trotzdem schwer beschäftigen. Denn nimmt man zusammen, was aus dem Umfeld Möllemanns zu hören und zu lesen ist, will der als Spendensünder aus allen Ämtern Verjagte mit der Antwort auf diese Frage zumindest so etwas wie eine moralische Rehabilitierung erreichen – und überdies seine Verfolger, allen voran Bundesschatzmeister Günter Rexrodt, als von finsteren Motiven getriebene Übereiferer erscheinen lassen.

Der Plan klingt gut, hat allerdings nach Einschätzung von Fachleuten innerhalb wie außerhalb der FDP nur Außenseiter-Chancen. Möllemann, so die sich abzeichnende Linie, wird versuchen, die Finanzierung seines berüchtigten Wahlkampf-Flyers als reine Privatsache hinzustellen. Die Frage, woher die gute Million Euro kommt, wäre weiterhin politisch und eventuell auch für Staatsanwälte und Steuerfahndung interessant – etwa mit Blick auf eine Geldwäsche-Verdachtsanzeige in Luxemburg, wo nach einem „Spiegel“-Bericht kürzlich von einem Möllemann-Konto ziemlich genau eine Million Euro in bar abgehoben worden war. Möllemann hofft aber offenbar, dass ihm dann jedenfalls kein strafbarer Verstoß mehr gegen das Parteiengesetz vorgehalten werden kann und damit die Basis für Strafbescheide des Bundestagspräsidenten fehlt.

Diese Hoffnung dürfte trügen. Experten weisen darauf hin, dass die Frage, ob Möllemanns Wahlkampf-Sonderkonto ihm als Person oder der Partei gehörte, nicht die entscheidende sei. Möllemann selbst habe schließlich in einem Schreiben zu Beginn der Affäre versichert, das Konto solle zum Rechenschaftsabschluss ins Rechenwerk der NRW-Landespartei eingestellt werden. Damit habe er selbst die These vom Privatkonto ad absurdum geführt. Damit sei auch klar, dass die Art, wie das Konto gefüllt worden sei – gezielt gestückelte Beträge, unter Falschnamen bar eingezahlt – parteienrechtlich von Belang sei und nicht bloß als Marotte des Privatmanns Möllemann durchgehe. Mindestens läge ein Verstoß gegen die neue Ad-Hoc-Mitteilungspflicht vor: Danach müssen Parteien Spenden von mehr als 50 000 Euro direkt an den Bundestagspräsidenten melden, der sie mit dem Namen des Spenders sofort veröffentlicht. Das gilt auch für „Spenden“ führender Parteifunktionäre an die eigene Partei.

Gleichwohl rechnen führende Köpfe in der Bundes-FDP damit, dass der begabte Populist versuchen wird, sich als verfolgte Unschuld darzustellen: Die Materie, sagt ein FDP-Spitzenmann, sei so kompliziert, dass Möllemann wohl darauf hoffe, einfachere Gemüter von seiner Version zu überzeugen.

Das Thema bleibt der FDP erhalten. So wie ein anderes, das die „Bild am Sonntag“ aufbrachte: FDP-Generalsekretärin Cornelia Pieper, heißt es da, soll bald abgelöst werden. Parteichef Guido Westerwelle dementierte. Aber Pieper gilt seit langem als schwach. Daran ändert das Dementi auch nichts.

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