zum Hauptinhalt

Politik: Religionsunterricht: Kein Fach wie jedes andere

Das Bundesverfassungsgericht würde zu dem Thema wohl am liebsten schweigen. Schule, Staat und Religion - dieses Geflecht ist ein Bömbchen auf dem Tisch der Richter.

Das Bundesverfassungsgericht würde zu dem Thema wohl am liebsten schweigen. Schule, Staat und Religion - dieses Geflecht ist ein Bömbchen auf dem Tisch der Richter. Zuletzt ist ihnen eines beim Urteil zum Kruzifix in Klassenzimmern um die Ohren geflogen. An diesem Dienstag wird wieder eine Lunte gelegt. Karlsruhe verhandelt über das Brandenburger Modellfach Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde (LER). Und der heftige Streit, der seit Jahren darum tobt, zeigt: Dies sind die Kämpfe, wo die vielfach beschworene Trennlinie zwischen Kirche und Staat in Wirklichkeit verläuft.

Religion ist kein Fach wie jedes andere. Das Grundgesetz garantiert ihm einen herausgehobenen Status. Es hat an öffentlichen Schulen ein ordentliches Lehrfach zu sein, mit Lehrplan, bestimmten Wochenstundenzahlen und beamteten Lehrern. Und noch eine Besonderheit: Nicht die Behörden bestimmen die Inhalte, sondern die Kirchen, freilich in Abstimmung mit den staatlichen Stellen. Dagegen setzt Brandenburg sein LER. Es soll auch Religion und Werte vermitteln, aber ohne den direkten Einfluss der Kirchen. Ihnen verbleibt nach dem Brandenburgischen Schulgesetz lediglich das Recht, die Schüler in den Schulräumen nach ihrem Bekenntnis zu unterrichten.

Dies war nicht nur einigen Eltern und Schülern zu wenig, sondern auch den beiden großen Kirchen und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Sie erwarten von Karlsruhe, dass die Richter dem Religionsunterricht nach klassischem Muster wieder in die Lehrpläne helfen. Auf Seiten der geistlichen Beschwerdeführer wollen neben den Berliner Bischöfen Huber und Sterzinsky auch der Düsseldorfer Präses Kock und der Mainzer Kardinal Lehmann anreisen. Für die Union kommt Fraktionschef Merz, und LER verteidigen will Brandenburgs Ministerpräsident Stolpe persönlich.

Dabei ist der juristische Streit um LER eher profaner Natur. Brandenburg beruft sich auf eine Ausnahme vom verfassungsrechtlichen Schulfach-Gebot für Religion, die so genannte "Bremer Klausel". Eigens für den kleinen Stadtstaat war sie aufgenommen worden, weil dieser an den Schulen historische Bibelkunde pflegte. Gilt sie auch für Brandenburg? Nein, sagen die LER-Gegner, weil Brandenburg förmlich erst seit der deutschen Einheit existiert. Die Landesregierung verweist dagegen auf die Grenzen der Mark und die Verfassung von 1947, die es bereits den Religionsgemeinschaften überlassen hatte, das Fach zu unterrichten.

Die Landesgeschichte Brandenburgs wird damit zum Schicksal des Schulfachs LER. Doch das macht das noch in diesem Jahr erwartete Urteil nicht weniger politisch: Wie sich die Richter auch entscheiden, es wäre ein Signal für die Stellung der Religion an den Schulen. Gerne geben sie es nicht. Das Gericht selbst lässt anklingen, wo der Konflikt eigentlich hätte gelöst werden müssen: im Einigungsvertrag. Denn dort wurden "Regelungen nicht getroffen, obwohl die Thematik des Religionsunterrichts während des Prozesses der Wiedervereinigung als Problem gesehen worden war", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false