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Rente mit 67: Arbeitgeber verlangen Verzicht auf Ausnahmen

Arbeitgeberpräsident Hundt sieht die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gefährdet, falls es Ausnahmen bei der geplanten Rente mit 67 geben wird.

Osnabrück - Der Verzicht auf Ausnahmen sei nötig, um den Beitragssatz bis 2020 wie vom Gesetzgeber vorgesehen unter 20 Prozent zu halten. Ein steigender Beitragssatz triebe dagegen die Arbeitskosten weiter in die Höhe und schwäche die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, sagte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Deshalb müsse die Rente mit 67 ohne Ausnahmen umgesetzt werden, sagte Hundt. Stattdessen wolle die Regierung offenbar die im Koalitionsvertrag vorgesehene Ausnahme nach 45 Pflichtbeitragsjahren noch erweitern. Dadurch aber werde die Rente mit 67 verwässert und ihre beitragsentlastende Wirkung reduziert.

"Senkung des Rentenniveaus ist ausgeblieben"

Die Anhebung der Altersgrenze müsse zudem durch eine Anpassung der Erwerbsminderungsrenten flankiert werden, verlangte Hundt. Sie sollten sich künftig am 65. und nicht mehr am 63. Lebensjahr bemessen und damit geringer ausfallen.

Zudem müsse der Nachholfaktor, der ab 2009 vorher unterbliebene Rentenkürzungen nachholen soll, umgehend in die Rentenanpassungsformel eingefügt und wirksam werden, verlangte Hundt. Denn die vorgesehene schrittweise Senkung des Rentenniveaus sei in der Praxis bisher ausgeblieben. Damit hätten sich die Bedenken der Arbeitgeber bestätigt. Deshalb müssten unterbliebene Rentenkürzungen bei künftigen Rentenerhöhungen in vollem Umfang nachgeholt werden. "Ein Verschieben von Rentenkürzungen auf den Sankt-Nimmerleinstag darf es nicht geben," unterstrich Hundt.

Gesetzentwurf bis Jahresende

Ein Sprecher des Bundesarbeitsministerium reagierte zurückhaltend auf die Forderung. Es gebe über den Grundsatzbeschluss zur Rente mit 67 hinaus noch keine Festlegungen für Anschlussregelungen, sagte der Sprecher mit Hinweis auf noch laufende Gespräche der zuständigen Koalitionsarbeitsgruppe. Ziel sei es, bis Jahresende einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Laut Koalitionsvertrag sollen Versicherte, die 45 Beitragsjahre aufweisen, auch künftig mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Presseberichten zufolge will die Koalition diese Regelung erweitern, indem auch Kindererziehungszeiten großzügig berücksichtigt werden. Zudem beharre die SPD darauf, dass Erwerbsunfähige unter bestimmten Voraussetzungen ohne Einbußen mit 63 Jahren in Rente gehen können. (tso/ddp)

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