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Wieviel bleibt Rentnern noch im Geldbeutel? Foto: by-studio, fotolia

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Politik: Rente rechnen

Union und FDP nähern sich an. Trotz Gemeinsamkeiten ist ein Kompromiss mit der SPD nicht in Sicht.

Von Sabine Beikler

Berlin - Im Streit um die künftige Gestaltung des deutschen Rentensystems gibt es innerhalb der Koalition offenbar Bewegung. Eine Lösung deutet sich bei der Frage an, wie man mit dem umstrittenen Vorschlag von Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) umgeht, über eine Zuschussrente die Rente auf bis zu 850 Euro aufzustocken. Statt der wohl nicht durchsetzungsfähigen Zuschussrente könnte die Anerkennung der Kindererziehungszeiten verbessert werden, heißt es in Koalitionskreisen. Auch die FDP rückt von ihrer Verweigerungshaltung ab und läutet eine „neue Dialogrunde“ mit der CDU/CSU ein, sagte FDP-Rentenexperte Heinrich Kolb.

Zwischen den beiden Volksparteien Union und SPD aber wird es hier so schnell keinen Kompromiss geben. Die Frage, wie künftig Altersarmut vermieden und existenzsichernde Renten bezahlt werden können, ist für die Sozialdemokraten untrennbar mit arbeitsmarktpolitischen Forderungen verbunden. SPD-Rentenpolitiker Anton Schaaf betonte die Position von Parteichef Sigmar Gabriel, als eine der Grundbedingungen einen flächendeckenden Mindestlohn einzuführen. Zeit- und Leiharbeit müssten eingegrenzt, Männern und Frauen gleiche Gehälter für gleiche Arbeit gezahlt werden.

Übereinstimmungen zwischen SPD und Union gebe es allenfalls „bei den Komponenten Teilrente und Zusatzbeiträge“, sagte Elke Ferner, die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen und Vize- Fraktionschefin. Bei der Teilrente, wie sie die SPD vorschlägt, kann ab dem 60. Lebensjahr die Arbeitszeit um bis zu 70 Prozent reduziert werden. Hinzuverdienstmöglichkeiten sind nicht limitiert. Bei der CDU heißt das Kombirente: Zwischen 63. Lebensjahr und dem Erreichen des Rentenalters kann die Rente auf die Höhe des letzten Gehaltes aufgestockt werden.

Was Solidarrente bei der SPD heißt, bezeichnet die CDU als Zuschussrente. Die Rente von Arbeitnehmern, die über längere Zeit wenig verdient haben, wird aufgewertet auf bis zu 850 Euro. Sowohl bei SPD und CDU ist die Aufstockung an Bedingungen gebunden. Bei von der Leyens Vorschlag kann derjenige aufstocken, der mindestens 30 Jahre lang Beiträge eingezahlt hat und 40 Jahre gesetzlich rentenversichert war. Ab 2023 müssen dann 45 Versicherungsjahre und 35 Beitragsjahre nachgewiesen werden. Hinzu kommt, dass fünf Jahre private Altersversorgung nachgewiesen werden müssen. Bei der SPD hingegen sind im Konzept die Zugangsvoraussetzungen erleichtert. Eine private Zusatzvorsorge muss nicht nachgewiesen werden. Wer vorgesorgt hat, bekommt das zusammen mit anderen Zusatzeinkünften von der Solidarrente abgezogen. Bei von der Leyens Vorschlag wird die Riesterrente nicht angerechnet. Dass der Nachweis der privaten Vorsorge für die Zuschussrente obligatorisch bei von der Leyen ist, nennt SPD- Politikerin Ferner „ungerecht“ und „es werden nicht viele davon profitieren“.

Theoretisch könnten sich Union und SPD bei den Zugangsvoraussetzungen in einem Kompromiss annähern. Doch der grundlegende Unterschied liegt in der Finanzierung. Anders als die CDU-Sozialministerin will die SPD die Solidarrente nicht den Beitragszahlern aufbürden, sondern vollständig aus Steuermitteln finanzieren. „Das Aufstocken der Rente nach Mindestentgeltpunkten und die Höherwertung der Zeiten der Arbeitslosigkeit sowie eine weitere Stufe der Grundsicherung, um auf mindestens 850 Euro Rente zu kommen, müssen steuerfinanziert sein. Das sei“ keine Versicherungsleistung, die aus Beiträgen finanziert werden kann“, sagte Ferner.

Noch eine Annäherung zwischen SPD und CDU könnte es bei den Selbstständigen geben. Beide Parteien wollen diese zur Alterssicherung verpflichten. Von der Leyen will es ihnen aber überlassen, ob sie sich privat oder gesetzlich absichern. Die SPD möchte sie verpflichten, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Bisher nicht definiert ist die Einschränkung, dass dies nur für Selbstständige gelten solle, die nicht „über ein anderes der etablierten obligatorischen Alterssicherungssysteme“ abgesichert seien. Langfristig will die SPD eine Erwerbstätigenversicherung einführen.

Die FDP will einen Freibetrag in der Grundsicherung im Alter einführen. Private und betriebliche Altersvorsorge soll in Höhe eines Grundfreibetrages von 100 Euro anrechnungsfrei sein. Darüber hinaus sollen nur 20 Prozent angerechnet werden. Kolb rechnet so, dass bei 200 Euro aus privater Vorsorge rund 120 Euro anrechnungsfrei bleiben. So könne ein Alterseinkommen von 800 Euro erzielt werden. FDP-Arbeitsmarktpolitiker Johannes Vogel sieht in der Rentenpolitik „nicht das eine oder andere Wundermittel“. Er will Elemente kombinieren, wie flexible Übergänge in die Rente, eine Verbesserung der Riester-Rente und eine bessere Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt.

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