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Politik: Rente versprochen und später gebrochen

Viele ehemalige DDR-Flüchtlinge erhalten deutlich weniger Altersbezüge als zugesagt

Berlin - Eva Aust war 33, als sie mit ihrem Mann die Ausreise aus der DDR vorbereitete. Das war 1974. Als die Stasi davon erfuhr, wurden beide festgenommen. Für Eva Aust bedeutete das drei Jahre Zuchthaus in Hoheneck. Nach ihrer Entlassung bekam die Lehrerin Berufsverbot. Fünf weitere Jahre dauerte es, bis sie 1982 in West-Berlin neu anfangen konnte. Als westdeutsche Staatsbürgerin sollte sie rentenrechtlich von diesem Zeitpunkt an so behandelt werden, als hätte sie ihr ganzes Arbeitsleben in der Bundesrepublik verbracht. Eine Regelung, die das Fremdrentengesetz vorschrieb. Schwarz auf weiß hat sie die Zusicherung der Deutschen Rentenversicherung in ihren Unterlagen.

Heute ist Eva Aust 69 und bekommt mehr als 100 Euro weniger Rente im Monat, als ihr einst versprochen wurden. Etwa 200 000 ehemaligen Flüchtlingen geht es ähnlich, einige erhalten sogar bis zu 500 Euro weniger als erwartet.Der Grund: Nach der Wende wurde das westdeutsche Rentenrecht auf das ostdeutsche Beitrittsgebiet übertragen – durch das Renten-Überleitungs-Gesetz. Die ehemaligen Flüchtlinge wurden rentenrechtlich dabei so behandelt, als hätten sie immer in der DDR gelebt. „Man hätte gar keinen Handlungsbedarf gehabt. Die ehemaligen DDR-Flüchtlinge waren schon in das West-Rentensystem integriert“, sagt der SPD-Rentenexperte Anton Schaaf.

Die Bundesregierung begründet ihre Entscheidung, auch ehemalige DDR- Flüchtlinge nach dem Renten-Überleitungs-Gesetz von 1991 zu behandeln, damit, dass eine einheitliche deutsche Rentenregelung geschaffen werden sollte. Man habe die DDR-Beitragszahler nicht unterschiedlich behandeln wollen, schrieb der Bundestag 2007 in einer Antwort auf eine Anfrage einiger Bundestagsabgeordneter. Außerdem habe das Überleitungsgesetz seine Berechtigung nur aus dem Umstand hergeleitet, dass die Betroffenen nach ihrer Flucht die Rentenversicherung der DDR nicht mehr in Anspruch nehmen konnten.

Das Bundesverfassungsgericht und die Sozialgerichte bekräftigen diese Neuregelung. Zum einen sei die versprochene Rente nach Fremdrentengesetz nicht als Eigentum zu betrachten, da die Flüchtlinge für die betroffenen Jahre keine eigene Leistung in die Rentenversicherung erbracht haben, heißt es in der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichtes 2006. Außerdem habe man die gesetzliche Rentenversicherung zum Allgemeinwohl entlasten wollen, die Anfang der neunziger Jahre einen massiven Anstieg an Ausgaben zu verzeichnen hatte. Der Gesetzgeber sei berechtigt, Positionen zu kürzen, die Ausdruck einer besonderen Vergünstigung seien und die damit die Solidargemeinschaft belasten würden.

Doch Eva Aust zahlte in der DDR nur einen kleinen Pflichtbetrag in die Rentenkasse ein. Auf das Ansparen einer freiwilligen Zusatzrente verzichtete sie hingegen, da sie ohnehin ausreisen wollte. Betroffenen wie ihr erscheint es wie Hohn, wenn sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales lesen, dass die Rente jedem Einzelnen Sicherheit biete, da Rentenanwartschaften und -ansprüche „verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz“ genießen. Das Ministerium hält das geltende Recht dennoch für richtig. „Wir sehen da keinen Korrekturbedarf“, sagt Pressesprecher Christian Westhoff.

Anders sieht das der SPD-Politiker Anton Schaaf. Er beurteilt das geltende Recht als „ungerecht“. Es nehme Menschen wie Eva Aust nicht nur Geld weg, sondern behandele die ehemaligen DDR-Flüchtlinge auch unterschiedlich, erklärt er. Wer vor 1936 geboren wurde, bekommt seine Rente nämlich nach Fremdrentengesetz. Für alle anderen gilt das Fremdrentengesetz nicht mehr. Die SPD hat nun beantragt, dass sich der Bundestag mit dem Thema befasst. Bei den Grünen können sie mit Unterstützung rechnen. Der FDP-Politiker Heinrich Kolb befürchtet hingegen, dass jedes Nachjustieren „zu neuen Ungerechtigkeiten“ führen würde.

Die Proteste werden jedenfalls so schnell nicht abbrechen. Denn die letzten DDR-Flüchtlinge, denen eine Rente nach Fremdrentengesetz zugesichert wurde, sind heute erst 38 Jahre alt.

Sabrina Gebauer

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