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Politik: Renten-Netz

Ministerium erwägt notfalls Beitragserhöhung auf 19,9 Prozent

Deutschlands Arbeitnehmer müssen dringend darauf hoffen, dass der Bundesrat die Regierungsgesetze zur Erhöhung des Rentenbeitrages von 19,1 auf 19,5 Prozent und die Erweiterung der Beitragsbemessungsgrenze trotz Oppositionsmehrheit bestätigt. Sonst droht den Beitragszahlern ab Januar Schlimmeres. Der Grund: Im Bundessozialministerium wird parallel zum Gesetzgebungsverfahren eine Verordnung erarbeitet, die in Kraft tritt, wenn Ulla Schmidts Gesetzentwurf im Bundesrat blockiert wird. Inhalt der Verordnung, deren Erarbeitung Schmidts Sprecher als „Routine“ bezeichnete, ist die Anhebung des Rentenbeitrages ab Januar auf 19,9 Prozent. Die Rentenversicherungsträger benötigen Einnahmen in diesem Umfang, um ihre Liquidität zu erhalten, kurz gesagt, um die Renten auszahlen zu können, auch wenn die Union im Bundesrat den Regierungsentwurf ablehnt. Desillusionierten machte die Ministerin am Freitag Mut. Ab 2005, sagte sie, sei das Finanzierungsloch überstanden und die Beiträge könnten verringert werden. asi

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