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Politik: Rentengipfel: Grundrente nur für das Nötigste - Wie andere Länder die Alterssicherung regeln

In Deutschland steht ein Umbruch im Rentensystem an, andere Industrienationen haben ähnliche Reformen bereits hinter sich.USA: Schätzungen zufolge betreiben nur 15 Prozent der Bürger eine angemessene Vorsorge.

In Deutschland steht ein Umbruch im Rentensystem an, andere Industrienationen haben ähnliche Reformen bereits hinter sich.

USA: Schätzungen zufolge betreiben nur 15 Prozent der Bürger eine angemessene Vorsorge. Rund 45 Millionen Amerikaner beziehen Leistungen aus der staatlichen Rentenversicherung "Social Security". Sie finanziert sich zu gleichen Teilen aus Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die gut sechs Prozent ihres Gehalts einzahlen. Berechnungsgrundlage ist das gesamte Lebenseinkommen, von dem die 35 einkommensstärksten Erwerbsjahre "gemittelt" werden. Anspruch auf die volle Leistung besteht ab Vollendung des 65. Lebensjahres. Die Durchschnittsrente beträgt 780 Dollar im Monat, was alleine zum Leben nicht ausreicht. Die Betriebsrenten orientieren sich am letzten Gehalt.

Frankreich: Die gesetzlich Rentenversicherung ist nach wie vor wichtigster Pfeiler der Altersvorsorge. Sie wird aus Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie staatlichen Zuschüssen finanziert. Angestellte von Privatunternehmen müssen zweieinhalb Jahre länger einzahlen als Staatsbedienstete. Die Staatsdiener kommen zudem auf 75 Prozent ihrer letzten Bezüge, während im Privatsektor nur etwa 50 Prozent gezahlt werden. Unternehmen schließen daher häufig eine Zusatzrente für ihre Beschäftigten ab, so dass diese auch auf 75 Prozent kommen können.

Niederlande: Die gesetzliche Altersrente ist eine Mindestsicherung in Form einer Grundrente, die mit dem 65. Lebensjahr gezahlt wird. Die Höchstrente wird nach 50 Versicherungsjahren erreicht und beträgt rund 1700 Gulden für Alleinstehende. Die Grundrente entspricht 70 Prozent des gesetzlich festgelegten Mindestlohns. Immer wichtiger wird die zweite Säule der Altervorsorge, die Betriebsrente. Rund 90 Prozent der Erwerbstätigen bauen eine solche Zusatzrente auf. Arbeitgeber und Gewerkschaften können auch für die jeweiligen Branchen ergänzende Pensionssysteme einrichten. Zusammen mit der Grundrente können Beschäftigte Alterseinkommen von 70 Prozent des zuletzt verdienten Lohns erreichen. Private Renten spielen mit nur sieben Prozent der Alterseinkünfte eine eher geringe Rolle. Meistens handelt es sich um Lebensversicherungen, die die Betriebsrente ersetzen oder ergänzen.

Schweiz: Auch hier gilt das Prinzip "Grundrente, Betriebsrente, Eigenvorsorge". Alle Erwerbstätigen sind Mitglied in der staatlichen "Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung". Es handelt sich um eine Mindestrente, die für Alleinstehende im Schnitt 1700 Franken beträgt. Finanziert wird die Grundrente durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge (gut vier Prozent des Bruttogehalts) sowie durch öffentliche Gelder. Die kapitalgedeckte berufliche Vorsorge ist ab einer bestimmten Einkommenshöhe Pflicht, was etwa für 80 Prozent der Beschäftigten zutrifft. Die Vorsorge-Einrichtungen (Genossenschaften, Stiftungen) legen das Geld selbst an. Daneben gewinnt die Eigenvorsorge an Bedeutung. Steuerbegünstigt sind Beiträge für die "gebundene Selbstvorsorge", das Geld ist bis zum Renteneintritt gesperrt.

Japan: Die "Volksrente" ist eine Grundsicherung mit einem fixen Beitrag. Auf ihr baut ein ebenfalls beitragsfinanziertes zweites System auf, das je nach Beitragshöhe differenzierte Leistungen ausschüttet. Finanziert wird diese Zusatzrente von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, der Beitrag beträgt rund 19 Prozent des Bruttogehalts. Mit Grund- und Zusatzrente kann ein Rentner höchstens auf etwa 70 Prozent des Bruttolohns kommen.

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