zum Hauptinhalt

Politik: Rentenreform: Die Eckpunkte der Vorlage - Erziehungszeiten werden stärker berücksichtigt und die Beiträge sollen stabil bleiben

Die Rentenbeitragssätze, die derzeit bei 19,3 Prozent liegen, sollen durch die Reform bis zum Jahr 2020 unter 20 Prozent gehalten werden und bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen. Sie werden jeweils von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt.

Die Rentenbeitragssätze, die derzeit bei 19,3 Prozent liegen, sollen durch die Reform bis zum Jahr 2020 unter 20 Prozent gehalten werden und bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen. Sie werden jeweils von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt. Dazu kommen für den Einzelnen die Beiträge für die freiwillige kapitalgedeckte Altersvorsorge, die sich nach den Vorstellungen Riesters von 2001 an maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung aufbauen soll.

Als Förderung sind von 2008 an dauerhaft knapp 20 Milliarden Mark für die private Zusatzvorsorge vorgesehen, und zwar durch direkte Zuschüsse oder Steuerentlastungen. Die für die Betroffenen jeweils günstigere Variante wird vom Finanzamt automatisch errechnet. Die Zuschüsse für Normal- und Geringverdiener steigen bis 2008 auf 300 Mark für Ledige und dem Doppelten für Verheiratete im Jahr. Zusätzlich soll es pro Kind noch 360 Mark jährlich extra geben. Volle Förderung erhält aber nur, wer die im Riester-Konzept vorgegebenen Raten (inklusive Förderung) spart. Kinderreiche, die über die Kinderzulage hohe Zuschüsse erhalten, müssen mindestens 1,0 Prozent ihres Bruttoeinkommens zur Sparrente beitragen.

Vom Jahr 2001 an und damit ein Jahr früher als geplant soll zu den Grundzügen der nettolohnbezogenen Rentenanpassung zurückgekehrt werden. Dies bedeutet, dass künftig die Rentensteigerungen wieder auf der Grundlage der allgemeinen Einkommensentwicklung berechnet werden, aber abzüglich der Beitragsbelastungen der Beschäftigten für die gesetzliche Rente und künftige Privatvorsorge. Aus den Rentenerhöhungen herausgerechnet werden die Aufwendungen der Beschäftigten für ihre private Sparrente erstmals 2002.

Die Erziehungszeiten bei der Rentenberechnung werden besser als bisher bewertet. Wer nach der Geburt seines Kindes Teilzeit arbeitet oder Erziehungsurlaub nimmt, dem soll für die Rente das erzielte Einkommen rechnerisch um 50 Prozent auf maximal 100 Prozent des Durchschnittseinkommens aufgestockt werden. Zudem ist für Eheleute eine partnerschaftliche Teilung der Rentenanwartschaften vorgesehen.

Die Witwenrente werden künftig bei 55 (bisher: 60) Prozent der Rente des Verstorbenen liegen.

Die Invalidenrenten werden per Vorschaltgesetz bereits zum 1. 1. 2001 neu geordnet. Dabei wird es zwar Einschnitte geben, die gegenüber den Beschlüssen der Vorgängerregierung aber abgemildert sind. Für Ältere ist bei der Berufsunfähigkeitsrente ein Vertrauensschutz vorgesehen.

Die Sozialhilfe soll für bedürftige Ruheständler vereinfacht und pauschaliert werden, um so verschämter Altersarmut entgegenzuwirken. Finanzieller Rückgriff auf die Kinder ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Allerdings will die Regierung Missbrauch ausschließen: So wird geprüft, ob die Betroffenen in den vergangenen zehn Jahren Vermögensübertragungen und Schenkungen vorgenommen haben.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false