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Politik: Rentenreform: Eichels Rechentrick

Um die Nettolohnanpassung der Renten haben sich Regierung und Opposition lange gestritten. "Unbezahlbar", hatte die rot-grüne Regierung gesagt und deswegen die Renten in diesem Jahr nur in der Höhe der Inflation angehoben.

Um die Nettolohnanpassung der Renten haben sich Regierung und Opposition lange gestritten. "Unbezahlbar", hatte die rot-grüne Regierung gesagt und deswegen die Renten in diesem Jahr nur in der Höhe der Inflation angehoben. "Unsozial", wetterte die Union und forderte beharrlich, dass die Renten wie üblich gemäß der Löhne jedes Jahr steigen. Es klang so einfach, als Bundeskanzler Gerhard Schröder am Montagabend verkündete, zu den "Grundzügen der Nettolohnanpassung schon 2001 zurückzukehren". Den politischen Streit hat er damit beigelegt. Doch es ist zweifelhaft, ob sich diese Berechnung in den Portemonnaies der Rentner auswirkt. Denn die Entlastungen der zum Januar in Kraft tretenden Steuerreform werden nicht in die Rentensteigerung einfließen. Die Renten werden somit nur "geringfügig" höher steigen als bei der Anpassung an das Inflationsniveau, sagte ein Sprecher von Finanzminister Hans Eichel.

Mit der zum 1. Januar 2001 in Kraft tretenden Steuerreform sinken die Einkommenssteuersätze für alle Einkommensgruppen. Damit haben Arbeitnehmer nach Abzug der Steuern netto mehr Geld. Finanzminister Eichel möchte nun diese gewünschte steuerliche Entlastung aus der Rentensteigerung herausrechnen, um die Kosten durch die Rentenzuschüsse für den Staatshaushalt zu begrenzen. Bereits jetzt finanziert sich die Rentenkasse zu einem beträchtlichen Teil aus Steuern. So hat Eichel schon für den Haushalt 2001 rund 137 Milliarden Mark für die Rentenkasse eingeplant. In diesem Jahr haben die Steuerzahler die Rentner mit 133 Milliarden Mark unterstützt. Ein Sprecher Eichels konnte am Dienstag noch nicht sagen, wie viel Geld der Bund durch den Rechentrick spart. Obwohl die Nettolohnanpassung ein Politikum ist, hätten die Rentner bereits in der Vergangenheit mehr von einem Inflationsausgleich gehabt. Denn seit 1995 liegen die Rentensteigerungen unterhalb der Inflationsrate, da die Tarife für die Arbeitnehmer ebenfalls nicht in dem Maße wie die Inflationsrate gestiegen sind.

Die Rentenexpertin der Grünen, Katrin Göring-Eckard, warnte ausdrücklich vor einem weiteren Bundeszuschuss zur Rentenkasse. "Die Nettolohnanpassung darf auch auf keinen Fall zu höheren Kosten oder Beiträgen führen", sagte Göring-Eckard dem Tagesspiegel. SPD, Grüne und FDP hätten sich in den Rentenkonsensgesprächen auf Beitragssätze von 20 Prozent bis 2020 und 22 Prozent bis zum Jahr 2030 geeinigt. Die Sätze dürften durch die Nettolohnbezogenheit nicht steigen. "Wir können jetzt keine Zusage an die Rentner machen, die dann zu Lasten der Jüngeren geht", forderte Göring-Eckardt. Sie plädierte außerdem dafür, die Reform früher in Kraft treten zu lassen, wenn es unterhalb der Beitragssätze noch Möglichkeiten gebe. Über weitere soziale Komponenten für Einkommensschwache werde man erst dann reden können, wenn die Ausarbeitungen von Finanzminister Eichel vorlägen. "Ich denke aber, dass man sich über die Vorschläge mit den Gewerkschaften einigen kann."

Göring-Eckardt sieht außerdem "große Chancen für einen Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung". Die Steuerbefreiung von Rentenbeiträgen werde entweder zeitgleich mit der Rentenreform kommen oder zumindest sehr kurz danach. Im Frühjahr 2001 wird das Bundesverfassungsgericht ein Urteil zur steuerlichen Behandlung von Renten und Pensionen sprechen. Es wird erwartet, dass die Richter die Bundesregierung auffordern, alle Beiträge zur Altersvorsorge steuerlich freizustellen und dafür die Renten und Pensionen zu besteuern. Dann jedoch hat Finanzminister Eichel weitere Steuerausfälle.

Ulrike Fokken

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