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Politik: Rentenreform: Kleines Renten-ABC

Darunter versteht man Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses zugesagt worden sind. Diese vom Arbeitgeber freiwillig erbrachten Leistungen ersetzen die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht, sondern ergänzen sie nur.

Darunter versteht man Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses zugesagt worden sind. Diese vom Arbeitgeber freiwillig erbrachten Leistungen ersetzen die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht, sondern ergänzen sie nur. Vor allem die Gewerkschaften drangen darauf, die betriebliche Alterssicherung mit der Rentenreform zu stärken. Durch das neue Fördermodell sind Beiträge an eine Direktversicherung oder an eine Pensionskasse förderfähig.

Direktversicherung:

Bezeichnet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über ein Versicherungsunternehmen. Die Leistungen werden dabei von einem Versicherungsunternehmen erbracht, mit dem der Arbeitgeber zugunsten seines Arbeitnehmers Verträge abschließt. Der Arbeitnehmer kann nach den Plänen der rot-grünen Koalition zur zusätzlichen Privatrente künftig in Fällen, in denen eine Vereinbarung über ein System der betrieblichen Alterssicherung nicht zustande kommt, den Abschluss einer solchen Direktversicherung verlangen.

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