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Politik: Rentenreform: Regeln für private Altersversorgung - Anspruch auf Betriebsrente für alle

Bundesarbeitsminister Walter Riester hat im Gesetzesentwurf zur Rentenreform die Förderung zur privaten Altersvorsorge konkretisiert: Nach dem Entwurf, wie er dem Tagesspiegel vorliegt, sollen künftig Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Investmentanteile oder Banksparpläne bei der privaten Altersvorsorge gefördert werden.Eine vor allem für Anlagen in Investmentfonds wichtigste Vorschrift ist, dass mindestens die eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt werden müssen.

Bundesarbeitsminister Walter Riester hat im Gesetzesentwurf zur Rentenreform die Förderung zur privaten Altersvorsorge konkretisiert: Nach dem Entwurf, wie er dem Tagesspiegel vorliegt, sollen künftig Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Investmentanteile oder Banksparpläne bei der privaten Altersvorsorge gefördert werden.

Eine vor allem für Anlagen in Investmentfonds wichtigste Vorschrift ist, dass mindestens die eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt werden müssen. Bei der Auszahlung ist dem Entwurf zufolge eine "lebenslange, gleich bleibende oder steigende monatliche Leibrente" vorgeschrieben. Alternativ ist ein Auszahlungsplan mit mindestens zehnjähriger Laufzeit und unmittelbar anschließender lebenslanger Restkapital-Verrentung erlaubt. Leistungen dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder dem Beginn einer Altersrente des Steuerpflichtigen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht werden.

Die Beiträge für die private Altersvorsorge, sollen sich von 2001 an über acht Jahre in 0,5 Prozent-Schritten bis auf vier Prozent des Bruttoeinkommens aufbauen. Dabei wird sie wie bisher geplant bei Geringverdienern durch direkte Zuschüsse und sonst über Steuerentlastungen gefördert. Die Zuschüsse für Normal- und Geringverdiener sind mit bis zu 300 Mark für Ledige und dem Doppelten für Verheiratete im Jahr angesetzt. Zusätzlich soll es pro Kind noch 360 Mark jährlich extra geben.

Außerdem kann jeder Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser eine betriebliche Altersvorsorge für ihn einrichtet, wenn er Teile seines Lohnes - bis zu vier Prozent des Bruttolohnes - dafür verwendet. Diese so genannte Entgeltumwandlung wird wie die private Vorsorge vom Staat gefördert. Mit dem Ausbau der privaten und betrieblichen Rente soll die Versorgungslücke geschlossen werden. Denn nach Riesters Rechnung wird das Rentenniveau bis 2030 auf rund 64 (heute:70) Prozent fallen. Dies wird einmal über den schon bekannten Ausgleichsfaktor ab 2011 erreicht und zum anderen über eine modifizierte Nettorentenformel. Beim Beitragssatz sieht Riester eine Senkung von derzeit 19,3 auf 19,1 im nächsten Jahr und auf 18,7 (2010) vor. Bis 2020 soll der Beitragssatz unter 20 bleiben und bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen.

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