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Politik: Rentensteuer-Urteil fällt am 6. März

Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 6. März sein mit Spannung erwartetes Urteil zur ungleichen Besteuerung von Renten und Beamtenpensionen.

Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 6. März sein mit Spannung erwartetes Urteil zur ungleichen Besteuerung von Renten und Beamtenpensionen. Dies teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das Verfahren geht auf die Klage eines Beamten im Ruhestand zurück, der in der stärkeren Besteuerung von Pensionen einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung sieht. Bereits im Oktober hatte das Verfassungsgericht darüber verhandelt.

Während das Ruhegehalt von Beamten nach Abzug von Freibeträgen voll versteuert werden muss, greift der Fiskus bei Angestellten nur auf einen Teil der Altersbezüge zu. Begründung: Angestellte zahlen im Gegensatz zu Beamten aus ihrem steuerpflichtigen Einkommen in die Rentenkasse ein, müssten also durch eine Rentensteuer ein zweites Mal zahlen. Faktisch bleiben nach Angaben des Deutschen Beamtenbundes mindestens 95 Prozent aller Rentner vom Finanzamt verschont.

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