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Politik: Richter verteidigen Demos von Rechten

Die deutschen Verwaltungsgerichte werden auch in diesem Jahr rechtsradikale Parteien vor rechtswidrigen Demonstrationsverboten in Schutz nehmen müssen. Dies erwartet der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Everhardt Franßen.

Die deutschen Verwaltungsgerichte werden auch in diesem Jahr rechtsradikale Parteien vor rechtswidrigen Demonstrationsverboten in Schutz nehmen müssen. Dies erwartet der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Everhardt Franßen. Er verteidigte seine Richterkollegen vor falschen Beschuldigungen. Kritiker sollten "die konkrete Verfassungslage" zur Kenntnis nehmen, nach der nicht verbotene Parteien nicht benachteiligt werden dürfen, sagte Franßen am Donnerstag in Berlin bei der Jahrespressekonferenz des Gerichts.

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, habe den Verwaltungsrichtern öffentlich vorgehalten, dass sie sich über die politische Wirkung ihrer Entscheidungen zu wenig Gedanken machten, sagte der Gerichtspräsident. Diese Kritik sei zwar ernst zu nehmen. Doch könnten die Richter deshalb nicht einfach ein verfassungsrechtliches "Auftrittsverbot" für rechtsradikale Parteien erfinden.

Weiter meinte Franßen, auch durch Gesetzesänderungen sei das Problem kaum zu lösen. Er sprach sich dafür aus, dass das Bundesverfassungsgericht sich zur Zulässigkeit rechtsextremistischer Demonstrationen grundsätzlich äußern solle, und zwar auf Senatsebene. Bisher habe immer nur die Erste Kammer des höchsten Gerichts entschieden, die sich dabei einen "beispiellosen Zweikampf" mit dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster liefere. An die Rechtsprechung der Kammer sei das OVG nicht gebunden, Klärung deshalb wünschenswert. Ähnlich hatte sich zuvor der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda, geäußert.

Franßen schlug außerdem vor, Demonstrationen von Extremisten besser überhaupt nicht zur Kenntnis zu nehmen und ihnen dadurch den "ersehnten Resonanzboden" zu entziehen.

Fatina Keilani

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